NL Nord Lease AG – Kündigung per Gerichtsvollzieher

15. September 2015

Hinweis

Stand: 15.09.2015

Kündigung und Rückforderung von Ausschüttungen – September 2015:

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die NL Nord Lease AG (vormals: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG) ihre atypisch still Beteiligten mit Schreiben vom Mai 2015 angeschrieben und zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert hatte.
Aktuell ist uns nun bekannt geworden, dass Anlegern, die dieser Aufforderung nicht nachkamen, mit Schreiben der Rechtsanwälte der NL Nord Lease AG (Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann + Kollegen, Karlsruhe) die Kündigung hinsichtlich deren atypisch stillen Beteiligung erklärt wurde. Diese Kündigung wurde den Anlegern zusammen mit einer Zahlungsaufforderung über einen Gerichtsvollzieher zugestellt.

NL Nord Lease AG:

Wie unserer Internetseite entnommen werden kann, beschäftigen wir uns nun schon seit mehreren Jahren mit den atypisch stillen Beteiligungsmodellen („Classic“, „Classic Plus“, „Sprint“) der NL Nord Lease AG (zuvor: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG). Dort hatten wir bereits berichtet, dass hinsichtlich eingeforderter negativer Abfindungsguthaben Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Des Weiteren waren wir in für unsere Mandanten durchgeführten Prüfungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die seitens der NL Nord Lease AG mit Schreiben vom Mai 2015 geltend gemachte Rückzahlungsansprüche gegenüber den Anlegern so nicht bestehen.

Bewertung der jetzt per Gerichtsvollzieher zugestellten Schreiben:

Dies gilt so auch für die uns jetzt bekannt gewordenen Schreiben. Auch wenn den atypisch stillen Anlegern relativ kurze Zahlungsfristen gesetzt werden und der Druck auf diese durch die Zustellung per Gerichtsvollzieher wohl erhöht werden soll, so sollten Anleger der Rückforderung der Ausschüttungen nicht ohne juristische Prüfung nachkommen. Auch sollte der Kündigungszeitpunkt überprüft werden.

Hilfestellung – Rechtliche Möglichkeiten – Erstberatung:

Daher sollten sich Anleger auch durch die jetzt per Gerichtsvollzieher zugestellten Schreiben nicht einschüchtern lassen. Anstatt der Zahlungsaufforderung vorschnell nachzukommen, sollte zuerst eine Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten eingeholt werden. Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.