LeaseTrend AG

14. Mai 2012

Hinweis

Erstellt: 05.08.2011 – überarbeitet am 14.05.2012

Die LeaseTrend AG, die zur Unternehmensgruppe der ALBIS Leasing AG gehört und ihren Sitz in Oberhaching bei München hat, wurde von der Rothmann & Cie. AG, deren Rechtsnachfolgerin die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ist, konzipiert.

Investitions-/Beteiligungsmöglichkeiten:

An der Lease Trend AG konnten sich Anleger mit einer Einmaleinlage („Classic“ oder „Plus“) oder mit einer Rateneinlage („Sprint“) atypisch still beteiligen.

Gegenstand des Unternehmens:

Gegenstand des Unternehmens ist laut Emissionsprospekt der Abschluss sowie die Durchführung von Leasinggeschäften. ….

Risiken:

Als atypisch stille Beteiligung beinhaltet eine solche Beteiligung an der LeaseTrend AG für die Anleger u.a. das sog. Totalverlustrisiko. Je nach Beteiligungsmodell kommt zudem das Risiko hinzu, dass der Anleger erhaltene gewinnunabhängige Entnahmen wieder zurückzahlen muss. …

Berater/Vermittler:

Wie uns von Anlegern der LeaseTrendAG geschildert wurde, haben ihnen die Berater/Vermittler die atypisch stille Beteiligung als risikolose Geldanlage zur sicheren Altersvorsorge empfohlen. Hierzu ist sie aber aufgrund der erheblichen Risiken nicht geeignet.

Solch atypisch stille Beteiligungen wurden auch von Beratern der Financial World Wirtschaftsberatung AG, Saarbrücken (vormals BVG, Riegelsberg) vermittelt.

Situation:

Die LeaseTrend AG ist Partner der ebenfalls zum ALBIS-Konzern gehörenden DSK Leasing GmbH & Co. KG (vormals: DSK Leasing AG & Co. KG), die nun mit Schreiben vom 29.07.2011 ihre Anleger darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass sie liquidiert werden soll. Eine solche Liquidation könnte daher auch Auswirkungen auf die LeaseTrend AG haben.

Wie die Liquidation der ebenfalls zum ALBIS-Konzern gehörenden ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (vormals: ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG bzw. ALAG AG) zeigt, könnte eine Liquidation für die Anleger im vollständigen Verlust ihrer bereits erbrachten Einlagenzahlungen und im Einfordern weiterer Zahlungen enden. Hiergegen führen wir bereits für geschädigte Anleger gerichtliche Klageverfahren.

Im Insolvenzfall besteht für die atypisch still Beteiligten nicht nur das Risiko des Verlustes der bislang eingezahlten Einlagen; vielmehr sind sie auch dem Risiko ausgesetzt, darüber hinaus noch offene Einlagenraten erbringen zu müssen.

Rechtliche Einschätzung:

Bei einer Täuschung über die Risiken stehen den Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht auch Schadensersatzansprüche zu. Insoweit ist von Bedeutung, dass der BGH in miterstrittenen Urteilen (siehe Näheres unter Erfolge) klar gestellt hat, dass die sog. Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf Schadensersatzansprüche atypisch stiller Beteiligter auch gegenüber der Beteiligungsgesellschaft keine Anwendung finden. Dies führt dazu, dass Anleger ihren erlittenen Schaden in voller Höhe ersetzt verlangen können.

Ggfs. können Anleger ihre Beteiligung auch heute noch widerrufen..

Weiter wird zu klären sein, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung (siehe unter Erfolge) erfolgt ist.

Geschädigte Anleger sollten daher den Zahlungsaufforderungen der LeaseTrend AG nicht ungeprüft nachkommen, sondern ihre Verteidigungsmöglichkeiten und Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen. Hierzu bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass die Schadensersatzansprüche derjenigen Anleger, die ihre Beteiligung ab dem 01.01.2002 gezeichnet haben, entsprechend der 10-jährigen Jahreshöchstfrist taggenau auch mitten im Jahr verjähren.

Hinweisen möchten wir noch darauf, dass einige Rechtsanwälte, die offenbar mit dem Vertrieb in Kontakt stehen, die Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern gegen den Vertrieb/Vermittler/Berater nicht verfolgen, obwohl gerade hier oftmals gute Erfolgsaussichten bestehen. Solche Interessenkollisionen bestehen bei uns nicht. Wir sind allseits unabhängig und nur den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Lesen Sie mehr zu unserer Philosophie.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.