ALBIS Finance AG – Negative Abfindungsguthaben

6. Dezember 2013

Hinweis

Stand: 06.12.2013

ALBIS Finance AG:

Wir beschäftigen uns schon seit einigen Jahren mit der ALBIS Finance AG (zuvor: NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG) und deren atypisch stillen Beteiligungsmodellen (“Classic”, “Classic Plus”, “Sprint”).
Hierbei hatten wir bereits berichtet, dass der neue Vorstand der ALBIS Finance AG, Herr Peter Schorn mit Schreiben vom 31.10.2013 angekündigt hat, dass positive Abfindungsguthaben unter Hinweis auf Liquiditätsprobleme auf unbestimmte nicht mehr ausgezahlt werden könnten. Hinsichtlich weiterer Fragen werden die atypisch still beteiligten Anleger an die Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann und Kollegen, Karlsruhe verwiesen.

Einfordern der negativen Abfindungsguthaben:

Wie uns jetzt aktuell bekannt geworden ist, lässt die ALBIS Finance AG über diese Rechtsanwälte mit Schreiben von Dezember 2013 negative Abfindungsguthaben unter Klageandrohung einfordern.

Bewertung:

Wenn auch die Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann und Kollegen, Karlsruhe den atypisch stillen Anlegern kurze Zahlungsfristen setzen, so sollten sich die Anleger hier nicht unter Druck setzen lassen und diesen Zahlungsaufforderungen zum Ausgleich der negativen Auseinandersetzungsguthaben bzw. negativen Abfindungsguthaben nicht ohne juristische Prüfung nachkommen. Denn – wie uns aus Prüfungen für unsere Mandanten bekannt ist – bestehen unter Umständen sogar für diejenigen Anleger, deren Schadensersatzansprüche aufgrund der 10-jährigen Verjährungshöchstfrist mittlerweile verjährt sind, noch Verteidigungsmöglichkeiten. Diese führen dazu, dass ein negativer Saldo nicht ausgeglichen bzw. bezahlt werden muss.

Hilfestellungen für Geschädigte Anleger:

Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.