Stand: 06.12.2013
ALBIS Finance AG:
Wir beschäftigen uns schon seit einigen Jahren mit der ALBIS Finance AG (zuvor: NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG) und deren atypisch stillen Beteiligungsmodellen (“Classic”, “Classic Plus”, “Sprint”).
Hierbei hatten wir bereits berichtet, dass der neue Vorstand der ALBIS Finance AG, Herr Peter Schorn mit Schreiben vom 31.10.2013 angekündigt hat, dass positive Abfindungsguthaben unter Hinweis auf Liquiditätsprobleme auf unbestimmte nicht mehr ausgezahlt werden könnten. Hinsichtlich weiterer Fragen werden die atypisch still beteiligten Anleger an die Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann und Kollegen, Karlsruhe verwiesen.
Einfordern der negativen Abfindungsguthaben:
Wie uns jetzt aktuell bekannt geworden ist, lässt die ALBIS Finance AG über diese Rechtsanwälte mit Schreiben von Dezember 2013 negative Abfindungsguthaben unter Klageandrohung einfordern.
Bewertung:
Wenn auch die Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann und Kollegen, Karlsruhe den atypisch stillen Anlegern kurze Zahlungsfristen setzen, so sollten sich die Anleger hier nicht unter Druck setzen lassen und diesen Zahlungsaufforderungen zum Ausgleich der negativen Auseinandersetzungsguthaben bzw. negativen Abfindungsguthaben nicht ohne juristische Prüfung nachkommen. Denn – wie uns aus Prüfungen für unsere Mandanten bekannt ist – bestehen unter Umständen sogar für diejenigen Anleger, deren Schadensersatzansprüche aufgrund der 10-jährigen Verjährungshöchstfrist mittlerweile verjährt sind, noch Verteidigungsmöglichkeiten. Diese führen dazu, dass ein negativer Saldo nicht ausgeglichen bzw. bezahlt werden muss.
Hilfestellungen für Geschädigte Anleger:
Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.