Garbe Logimac AG

15. April 2011

Hinweis

Stand: 15.04.2011

Garbe Logimac AG:

Die Garbe Logimac AG wurde von der Rothmann & Cie. AG, deren Rechtsnachfolgerin die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ist, konzipiert.

Beteiligungsmöglichkeiten:

Hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten ist zwischen einer atypisch stillen Beteiligung an der Garbe Logimac AG (LogisFonds I) und einer treuhänderischen Kommanditbeteiligung an dem später angebotenen Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG zu differenzieren.

LogisFonds I:

An der Garbe Logimac AG konnten sich Anleger mit einer Einmaleinlage („Classic“) oder mit einer Rateneinlage („Sprint“) atypisch still beteiligen.

LogisFonds 2 – Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG:

Die Beteiligung an der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG wurde Anlegern als mittelbare Kommanditbeteiligung über die Scientia Treuhand GmbH angeboten. Auch hier konnte eine Einmaleinlage („Classic“) oder eine Rateneinlage („Sprint“) gezeichnet werden.

Risiken:

Die Kapitalanlageform der atypisch stillen Beteiligung wie auch die der Kommanditbeteiligung beinhaltet für den Anleger das sog. Teil- oder Totalverlustrisiko. Je nach Beteiligungsmodell kommt zudem das Risiko hinzu, dass der Anleger erhaltene gewinnunabhängige Entnahmen/Ausschüttungen wieder zurückzahlen muss.

Berater/Vermittler:

Anleger der Garbe Logimac AG haben uns geschildert, dass ihnen die Berater/Vermittler die Beteiligung als risikolose Geldanlage zur sicheren Altersvorsorge empfohlen haben. Hierzu ist sie aber aufgrund der erheblichen Risiken nicht geeignet.

Rechtliche Einschätzung – Schadensersatz – Kündigung – Widerruf:

Bei Täuschung über die Risiken stehen den Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht auch Schadensersatzansprüche zu.
Des Weiteren erachten wir die auf den uns vorliegenden Zeichnungsscheinen des Logis Fonds 1 wie auch des Logis Fonds 2 abgedruckten Widerrufsbelehrungen als fehlerhaft, sodass die in einer sog. „Haustürsituation“ zur Zeichnung bestimmten Anleger ihre Beteiligung an der Garbe Logimac AG noch widerrufen können.

Hilfestellung – Erstberatung:

Es wird zu klären sein, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung (siehe unter Erfolge) erfolgt ist.
Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.