Stand: 10.02.2017
NL Nord Lease AG:
Wir beschäftigen uns nun schon seit mehreren Jahren mit den atypisch stillen Beteiligungsmodellen (“Classic”, “Classic Plus”, “Sprint”) der NL Nord Lease AG (zuvor: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG).
Rückforderung von Ausschüttungen:
Da dieselbe schon in der Vergangenheit von ihren atypisch still beteiligten Anlegern Ausschüttungen zurückfordert hatte, hatten wir bereits auf unserer Internetseite über Verteidigungsmöglichkeiten bei negativen Abfindungsguthaben berichtet. Des Weiteren waren wir in für unsere Mandanten durchgeführten Prüfungen zu dem Ergebnis gelangt, dass seitens der NL Nord Lease AG geltend gemachte Rückzahlungsansprüche gegenüber den Anlegern so nicht bestanden hatten.
Mahnbescheid:
Aktuell ist uns nun bekannt geworden, dass Anlegern seitens des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom Rechtsanwalt der NL Nord Lease AG (Rechtsanwalt Hofmann, Karlsruhe) beantragte Mahnbescheide in Höhe angeblich negativer Abfindungssalden zugestellt wurden.
Rechtliche Einschätzung:
Anstatt der mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Zahlungsaufforderung vorschnell nachzukommen, sollten Anleger hier zuerst eine Bewertung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten einholen.
Wichtig ist hierbei, dass seitens der Anleger die Frist von zwei Wochen beachtet wird, innerhalb der Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben werden kann. Anderenfalls kann die NL Nord Lease AG – wenn diese Frist versäumt wird – einen Vollstreckungsbescheid erwirken und hieraus gegen den Anleger die Zwangsvollstreckung betreiben.
Prüfungen für unsere Mandanten haben gezeigt, dass seitens der NL Nord Lease AG geltend gemachte Zahlungsaufforderungen so nicht bestanden hatten.
Hilfestellung – Erstberatung:
Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.