NL Nord Lease AG – Mahnbescheid

10. Februar 2017

Hinweis

Stand: 10.02.2017

NL Nord Lease AG:

Wir beschäftigen uns nun schon seit mehreren Jahren mit den atypisch stillen Beteiligungsmodellen (“Classic”, “Classic Plus”, “Sprint”) der NL Nord Lease AG (zuvor: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG).

Rückforderung von Ausschüttungen:

Da dieselbe schon in der Vergangenheit von ihren atypisch still beteiligten Anlegern Ausschüttungen zurückfordert hatte, hatten wir bereits auf unserer Internetseite über Verteidigungsmöglichkeiten bei negativen Abfindungsguthaben berichtet. Des Weiteren waren wir in für unsere Mandanten durchgeführten Prüfungen zu dem Ergebnis gelangt, dass seitens der NL Nord Lease AG geltend gemachte Rückzahlungsansprüche gegenüber den Anlegern so nicht bestanden hatten.

Mahnbescheid:

Aktuell ist uns nun bekannt geworden, dass Anlegern seitens des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom Rechtsanwalt der NL Nord Lease AG (Rechtsanwalt Hofmann, Karlsruhe) beantragte Mahnbescheide in Höhe angeblich negativer Abfindungssalden zugestellt wurden.

Rechtliche Einschätzung:

Anstatt der mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Zahlungsaufforderung vorschnell nachzukommen, sollten Anleger hier zuerst eine Bewertung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten einholen.

Wichtig ist hierbei, dass seitens der Anleger die Frist von zwei Wochen beachtet wird, innerhalb der Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben werden kann. Anderenfalls kann die NL Nord Lease AG – wenn diese Frist versäumt wird – einen Vollstreckungsbescheid erwirken und hieraus gegen den Anleger die Zwangsvollstreckung betreiben.

Prüfungen für unsere Mandanten haben gezeigt, dass seitens der NL Nord Lease AG geltend gemachte Zahlungsaufforderungen so nicht bestanden hatten.

Hilfestellung – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.