LeaseTrend – Insolvenzverwalter Liebig – Klage – Mahnbescheid – Abwehr

Hinweis

01.12.2023

LeaseTrend AG – Insolvenzverwalter Dr. Liebig:

Nachdem über das Vermögen der LeaseTrend AG bereits mit Beschluss des AG München vom 09.08.2021 (Az.: 1542 IN 2085/21) das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Dr. Max Liebig als Insolvenzverwalter bestellt worden war (vgl. z.B. LeaseTrend AG – Insolvenz – Insolvenzverwalter Liebig – Jaffe Rechtsanwälte; LeaseTrend AG – Insolvenz – Insolvenzverwalter Liebig – Forderungsanmeldung – Auswirkungen; LeaseTrend AG – Jaffé Rechtsanwälte – Zahlungsaufforderung – Verjährungshemmung), erhielten geschädigte atypisch still beteiligte Anleger der Lease Trend AG insbesondere in den letzten Wochen Post des Insolvenzwalters Dr. Liebig Insolvenzverwaltung Restrukturierung, die mit einer Zahlungsaufforderung unter kurzer Fristsetzung verbunden war.

Verlustausgleichsanspruch – Ausgleich des Negativ-Saldos des Kapitalkontos – Zahlungspflicht? :

Hierzu behauptete der Insolvenzverwalter Dr. Liebig in diesen Schreiben einen ihm gegenüber den Anlegern der LeaseTrend AG zustehenden Verlustausgleichsanspruch, der such aus einem seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GKK PARTNERS Audit GmbH ermittelten negativen Kapitalkonto ergebe.

Da jedoch ein solcher Bericht der GKK PARTNERS Audit GmbH den Schreiben des Insolvenzverwalters nicht beigefügt und – nach unseren Erfahrungen aus zahlreichen Mandanten – diesbzgl. oftmals auch kein Download mit den hierfür übermittelten Passwörtern möglich war (LeaseTrend – Insolvenzverwalter Liebig – Aufforderung zum Verlustausgleich), fehlte es nach unserer Ansicht bereits an einer hinreichenden Substantiierung eines angeblichen Negativ-Saldos.

Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek – Zahlungsaufforderung:

Schreiben mit Zahlungsaufforderung der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB:

Geschädigte Anleger der LeaseTrend AG, die der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters nicht in der Ihnen, zudem äußerst kurz gesetzten Frist nachkamen, erhielten sodann ein Schreiben der Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek, Hamburg, die sich für den Insolvenzverwalter bestellten. Diese griffen die Behauptungen des Insolvenzverwalters Dr. Liebig auf und fordern unter einer neuen Frist zur Zahlung des angeblichen Verlustausgleichsbetrags auf.

Verzug – Verzugsschadensersatz:

Daneben fordern diese von den atypisch stillen Anlegern der LeaseTrend AG unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadensersatzes zudem eigene Gebühren ein.

Klage oder Mahnbescheid des Insolvenzverwalters Dr. Liebig РM̦glichkeiten zur Abwehr:

Da den atypisch stillen Anlegern der LeaseTrend AG seitens der Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek bei nicht eingehender Zahlung die gerichtliche Geltendmachung angekündigt wurde, ist hier mit Mahnbescheiden bzw. Klagen zu rechnen.

Mahnbescheid des Insolvenzverwalters Dr. Liebig:

Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid kann allerdings Widerspruch eingelegt werden. Hier ist dann die 2-Wochenfrist zu beachten.

Klage des Insolvenzverwalters Dr. Liebig:

Sofern eine Klage zugestellt wird, sind neben der zweiwöchigen Notfrist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige, die bei einer vom Landgericht zugestellten Klage, über einen Rechtsanwalt eingelegt werden muss, auch die weiteren seitens des Gerichts gesetzten Fristen zu beachten.

Bewertung des Verlustausgleichsanspruch des Insolvenzverwalters Dr. Liebig – Erfahrungen:

  • Zwar enthält der atypisch stille Beteiligungsvertrag der LeaseTrend AG Regelungen, wonach unter gewissen Voraussetzungen ein negatives Abfindungsguthaben auszugleichen ist. Ob aber diese Voraussetzungen zu Gunsten des Insolvenzverwalters Dr. Liebig gegeben sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Auch soweit der Insolvenzverwalter Dr. Liebig auf einen Ermittlungsbericht der „GKK PARTNERS Audit GmbH“ Bezug nimmt, verbleiben bei uns Zweifel. Denn dieser uns aus diversen Mandaten bekannte gewordene „Bericht über die Ermittlung des Abfindungsguthabens“ der GKK Partners Audit GmbH vom 19.04.2023 lässt zum einen aus unserer Sicht nicht unerhebliche Fragen offen. Zum anderen sehen wir Angriffspunkte gegen die Berechnung.
  • Des Weiteren sind uns im Rahmen unserer Prüfungen Fälle bekannt geworden, in denen die atypisch still beteiligten Anleger zu nicht berechtigten oder zu hohen Ausgleischsszahlungen aufgefordert worden sind. Z.B. wurden seitens der Anleger ausgeübte Gestaltungsrechte nicht berücksichtigt.
  • Letztlich teilen wir in vielen Fällen die Verzugsargumentation nicht, sodass die behaupteten Verzugsschäden seitens der Anleger nicht zu tragen sind.

Handlungsempfehlungen bei Mahnbescheid oder Klage:

  • Anleger der LeaseTrend AG sollten such durch die kurzen Fristsetzungen des Insolvenzverwalters und dessen Rechtsanwälten nicht unter Druck setzen und den Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.
  • Dennoch sollten Sie sich der zeitlichen Dringlichkeit und einer etwaigen Verjährungsproblematik zum Jahresende bewusst sein und daher, ggfs. auch zur Vermeidung einer Klage eine schnellstmögliche Prüfung veranlassen.
  • Für den Fall, dass Ihnen ein Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt wird, müssen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen die oben angesprochenen Fristen beachtet werden.

Hilfestellung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern der LeaseTrend AG eine kostengünstige Erstbewertung an, in die wir auch unsere Erfahrungen und Recherchern aus zahlreichen bereits geführten Mandaten einfließen lassen.

Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de