ALBIS Finance AG – Vergleichsangebot März 2014

Hinweis

Stand: 31.03.2014

ALBIS Finance AG (NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG) :

Wir setzen uns schon seit einiger Zeit mit den atypisch stillen Beteiligungsmodellen der ALBIS Finance AG als Rechtsnachfolgerin der NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG („Classic“, Classic Plus“, „Sprint“) auseinander und hatten auch schon über deren Liquiditätsprobleme berichtet.

Vergleichsangebot vom März 2014:

Nachdem die ALBIS Finance AG bereits ihre Anleger mit beendeten atypisch stillen Beteiligungen angeschrieben und zur Zahlung negativer Abfindungsguthaben aufgefordert hat, ist uns aktuell bekannt geworden, dass sie nun mit Schreiben vom März 2014 atypisch stille Anleger mit bislang ungekündigten atypisch stillen Beteiligungen anschreibt.
Dort heißt es u.a.: „Es ist zu erwarten, dass das negative Kapitalkonto zukünftig noch negativer wird, mit der Folge, dass Ihre Rückzahlungsverpflichtung leider auch erheblich steigen wird!„.
Deshalb biete man den Anlegern eine dahingehende Vergleichslösung an, dass diese mit sofortiger Wirkung ihre Beteiligung an der ALBIS Finance AG beenden können, wenn sie ihren negativen Kapitalsaldo zum Stichtag des 31.12.2012 an die ALBIS Finance AG bezahlen bzw. diesen ausgleichen. Falls die Anleger, denen nur eine relative kurze Frist zur Annahme des Vergleichsangebotes gesetzt wird, dieses Vergleichsangebot annehmen möchten, sollen sie sich mit den Rechtsanwälten Dr. May, Hofmann und Kollegen, Karlsruhe in Verbindung setzen.

Bewertung:

Geschädigte Anleger sollten sich hier nicht unter Druck setzen lassen und nicht vorschnell ein solches Vergleichsangebot annehmen.
Es wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob der einzelne atypisch still beteiligte Anleger überhaupt verpflichtet ist, einen negativen Kapitalsaldo in voller Höhe auszugleichen. So ist in den uns bekannten atypisch stillen Beteiligungsverträgen z.B. geregelt, dass ein negatives Kapitalkonto nur bis zur Höhe der empfangenen bzw. wiederangelegten Ausschüttungen ausgeglichen werden muss.

Hilfestellungen für Geschädigte Anleger:

Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Hinweisen möchten wir noch darauf, dass wir eine Einzelfallprüfung vornehmen. Interessenkollisionen bestehen bei uns nicht. Wir sind allseits unabhängig und nur den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Lesen Sie mehr zu unserer Philosophie.