ALBIS Finance AG (NL NordLeas AG) – Liquiditätsprobleme

19. Juli 2012

Hinweis

Stand: 19.07.2012

Früher NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG

Wie bereits berichtet, wurde uns von Anlegern der seitens der Rothmann & Cie. AG (heute: HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH) konzipierten früheren NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG und heutigen ALBIS Finance AG geschildert, dass ihnen die atypisch stille Beteiligung an diesem Unternehmen als risikolose Geldanlage zur sicheren Altersvorsorge empfohlen wurde.

In solchen Fällen der Täuschung über die Risiken stehen den Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht auch Schadensersatzansprüche (vgl. insoweit auch die miterstrittenen Urteile des Bundesgerichtshofs – siehe Näheres unter Erfolge) zu.

Auseinandersetzungsguthaben

Anleger haben uns Berechnungen von Auseinandersetzungsguthaben vorgelegt, denen zufolge nach Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit von 10 – 15 Jahren nicht mit einer Rendite gerechnet werden kann. Vielmehr sind sogar Verluste eingetreten.

Die Auseinandersetzungsguthaben unterscheiden sich insoweit  je nach Beteiligungsmodell („Classic“, „Classic Plus“ oder „Sprint“).

Aktuelle Situation – Liquiditätsprobleme

Nun aber beruft sich die ALBIS Finance AG sogar in Fällen, in denen ein positives Auseinandersetzungsguthaben berechnet worden ist, auf eine angespannte Liquiditätslage der Gesellschaft. Das Auseinandersetzungsguthaben soll nur in Raten über Jahre gestreckt ausgezahlt werden.

Hierzu heißt es in z.B. in einem uns vorliegenden Schreiben der ALBIS Finance AG vom Januar 2012:

„Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir die Auszahlung des Ihnen und anderen mit Ihnen ausgeschiedenen atypisch stillen Gesellschaftern zustehenden Abfindungsguthabens über mehrere Abschlagszahlungen leisten müssen. … . Da noch nicht absehbar ist, wie schnell sich die Liquiditätslage der Gesellschaft entspannt, ist uns derzeit auch nicht möglich, einen verbindlichen Zahlungsplan aufzustellen.“

Rechtliche Möglichkeiten

Zwar wurde im atypisch stillen Gesellschaftsvertrag geregelt, dass bei Auszahlungen von Abfindungsguthaben Rücksicht auf die Liquiditätslage zu nehmen ist.

Dies bedeutet nach unserer Bewertung aber nicht, dass sich ein Anleger ohne Weiteres auf eine von der ALBIS Finance AG pauschal behauptete angespannte Liquiditätslage verweisen lassen muss.

Zudem kommen Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Rückabwicklung nach dem früheren Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) in Betracht.

Welche Vorgehensweise in Ihrem Fall erfolgversprechend sein kann, muss individuell geprüft werden. Unbedingt beachten sollten Geschädigte, dass ihre Ansprüche zu verjähren drohen, wenn nicht rechtzeitig die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden.

Hilfestellungen für Geschädigte Anleger

Aufgrund dessen, sollten sich geschädigte Anleger nicht ungeprüft auf eine hinter ihren Einzahlungen zurückbleibende Auszahlung  oder eine nur auf Jahre gestreckte Auszahlung in Raten verweisen lassen, sondern ihre Verteidigungsmöglichkeiten und Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Nutzen Sie unsere Erstberatung

Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.