LeaseTrend AG – Insolvenz – Insolvenzverwalter Liebig – Jaffe Rechtsanwälte

Hinweis

20.08.2021

Insolvenz der Lease Trend AG- Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig der Jaffé Rechtsanwälte:

Wie wir aktuell erfahren haben, hat das Amtsgericht München zur Sicherung des Vermögens der LeaseTrend AG, Oberhaching mit Beschluss vom 09.08.2021 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herrn Dr. Max Liebig der Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, München zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

LeaseTrend AG – Erfahrungen – Vertretung von Anlegern:

Mit der Lease Trend AG und deren atypisch stillen Beteiligungsmodellen (Classic, Plus, Sprint) beschäftigen wir uns schon seit vielen Jahren und haben hierbei schon zahlreiche Anleger sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen die LeaseTrend AG vertreten (siehe hierzu u.a. Lease Trend AG – Zahlungsaufforderung zum Ausgleich des Negativsaldos, Lease Trend AG – Schreiben der nbs Partners Zahlungsaufforderung unter Frist, LeaseTrend AG – Hofmann Rechtsanwälte, LeaseTrend AG – Kündigung – Hofmann Rechtsanwälte – 2019, Lease Trend AG – Keine Auszahlung der Abfindungsguthaben), sodass unsere Mandanten von  bereits durchgeführten Prüfungen und Recherchen profitieren.

Auswirkungen der Insolvenz für die Anleger:

  • Generell gilt, dass mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Beteiligungsgesellschaft die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergehen.
    • Außerdem sollten die betroffenen Anleger darauf achten, dass sie keine Fristen verpassen und sie ihre Ansprüche gegen die insolvente Beteiligungsgesellschaft im Insolvenzverfahren sowie ihre Schadensersatzansprüche gegen Dritte (z.B. Vertrieb, Vorstände, etc.) außerhalb des Insolvenzverfahrens hinreichend verfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass die Verjährung solcher Ansprüche nicht allein durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehemmt wird. Vielmehr müssen hierzu die Forderungen gegen die insolvente Beteiligungsgesellschaft im eröffneten Insolvenzverfahren angemeldet und Ansprüche gegen weitere in Betracht kommende Anspruchsgegner gesondert verfolgt werden.
    • Neben der Geltendmachung von Ansprüchen kommt aber auch die Abwehr von seitens des Insolvenzverwalters gegen die Anleger geltend gemachten Forderungen in Betracht – z.B.
      • aus einer Insolvenzanfechtung,
      • auf noch nicht gezahlte Einlagenraten oder
      • den Ausgleich negativer Auseinandersetzungsguthaben/Abfindungsguthaben.
  • Zwar bleiben hinsichtlich der LeaseTrend AG der Fortgang des Insolvenzerffnungsverfahrens und die Prüfungen des vorläufigen Insolvenzverwalters abzuwarten. Für die atypisch still beteiligten Anleger der LeaseTrend AG stellen sich im Hinblick auf die Insolvenz aber bereits manigfaltige Fragen, wobei hier nach unseren bisherigen Prüfungen und Erfahrungen in vielerlei Hinsicht zu differenzieren ist und zwar z.B. hinsichtlich
    • atypisch stillen Beteiligungen mit bereits abgerechneten positiven Abfindungsguthaben,
    • atypisch stillen Beteiligten mit bereits abgerechneten negativen Abfindungsguthaben,
    • zwar gekündigten, aber noch nicht abgerechneten atypisch stillen Beteiligungen mit zuletzt positiven oder negativen Kapitalkontoständen, etc.

Unser Angebot an Sie:

Vor diesen Hintergründen ist eine Einzelfallbewertung unerlässlich!
Um Geschädigten eine Einschätzung zur Orientierung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstbewertung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise mit Ihnen erörtert werden.
Für Mandanten, die keine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern eine schnelle Erledigung ihrer Angelegenheit wünschten, konnten wir aufrund unserer langjährigen Erfahrungen aus der Vertretung von Anlegern gegen insolventen Beteiligungsgesellscaften oftmals auch angemessene außergerichtliche Vergleichslösungen gegenüber den Insolvenzverwaltern durchsetzen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de