NL Nord Lease AG – Klage auf Ausgleich eines negativen Kapitalkontos

16. Juli 2018

Hinweis

Stand: 16.07.2018

NL Nord Lease AG:

Wir haben bereits seit Jahren auf unserer Internetseite immer wieder über die  atypisch stillen Beteiligungsmodelle der NL Nord Lease AG (zuvor: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG) und deren Zahlungsaufforderungen hinsichtlich negativer Abfindungsguthaben berichtet und mittlerweile zahlreiche Geschädigte der NL Nord Lease AG erfolgreich vertreten.

Klage auf Ausgleich eines negativen Kapitalkontos:

Aktuell werden jetzt diejenigen atypisch stillen Anleger, die auf die Zahlungsaufforderung der NL Nord Lease AG zur Rückzahlung der empfangenen bzw. wiederangelegten Ausschüttungen (Aufforderung zur Zahlung zum 31.12.2017) bislang nicht reagiert bzw. sich nicht zur Wehr gesetzt hatten, auf (Rück-)Zahlung der Ausschüttungen verklagt.

Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann – Rückforderungs-Klage:

Begründet werden die Rückforderungs-Klagen seitens der Rechtsanwälte der NL Nord Lease AG – Dr. May, Hofmann und Kollegen, Karlsruhe – mit einer vertraglichen Verpflichtung (§ 13 des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages) zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos.

Bewertung:

Wir hatten jedoch schon früher die Ansicht vertreten, dass in den uns bekannten Schreiben der NL Nord Lease AG keine hinreichende Auseinandersetzungsrechnung gesehen werden kann. Auch wenn die NL Nord Lease AG in ihren Klagen nun entsprechende Ergänzungen vornimmt und Unterlagen des Wirtschaftsprüfers Wolfgang von Thermann, Vistra Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorlegt, befanden sich die Anleger zumindest nicht in Verzug. Im Übrigen waren wir bereits in der Vergangenheit in für unsere Mandanten durchgeführten Prüfungen zu dem Ergebnis gelangt, dass seitens der NL Nord Lease AG geltend gemachten Rückzahlungsansprüche gegenüber den Anlegern so nicht bestanden hatten, weil zudem falsche Auseinandersetzungszeitpunkte zugrunde gelegt worden waren.

Verteidigungsanzeige – Verteidigungsmöglichkeiten:

Geschädigte Anleger sollten nicht resignieren und eine gegen sie erhobene Klagen nicht ohne fundierte Prüfung anerkennen.

Wichtig ist allerdings, dass die mit der Klagezustellung laufende Zwei-Wochen-Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige beachtet wird. Sofern die Klage von einem Landgericht zugestellt wird, muss die Verteidigungsbereitschaft gegenüber dem Gericht von einem Rechtsanwalt angezeigt werden. Deshalb sollten Anleger sofort nach Erhalt der Klage ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Hilfestellung – Erstberatung:

Damit die Anleger ihre Erfolgsaussichten kurzfristig einschätzen können, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Zudem profitieren Anleger von unseren bereits durchgeführten Recherchen und Erfahrungen aus laufenden Gerichtsverfahren.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie in Anbetracht der Fristläufe eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.