29.11.2021
LeaseTrend AG – Insolvenzverfahren – Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig:
Darüber, dass über das Vermögen der LeaseTrend AG das Insolvenzverfahrens eröffnet und Herr Dr. Max Liebig der Jaffé Rechtsanwälte zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist, sowie über die diesbzgl. Auswirkungen für die an der LeaseTrend AG atypisch still beteiligten Anleger haben wir bereits berichtet (LeaseTrend AG – Insolvenz – Insolvenzverwalter Liebig – Jaffe Rechtsanwälte; LeaseTrend AG – Insolvenz – Insolvenzverwalter Liebig – Forderungsanmeldung – Auswirkungen).
Schreiben der Jaffé Rechtsanwälte PartmbB – Zahlungsaufforderung oder Verjährungshemmung:
Aktuell haben sich nun die Jaffé Rechtsanwälte PartmbB im Auftrag des Insolvenzverwalters an ursprünglich atypisch still beteiligte Anleger der Lease Trend AG gewandt und diese mit Schreiben vom 25.11.2021 unter einer äußerst kurzen Fristsetzung bis zum 08.12.2021 zur Zahlung zum Ausgleich eines angeblich negativen Abfindungsguthabens aus der Beendigung einer Beteiligung an einer stillen Gesellschaft mit Gewinn- und Verlustbeteiligung an der LeaseTrend AG (Ausgleich des Negativsaldos) aufgefordert. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung werden gegenüber den Anlegern bereits gerichtliche Schritte angedroht. Alternativ könnten die Anleger eine dem Schreiben beigefügte Verjährungshemmung abgeben.
Bewertung – Prüfung – Erfahrungen – Forderungsabwehr:
- Zwar enthält der atypisch stille Beteiligungsvertrag Regelungen, wonach die an der LeaseTrend AG atypisch still Beteiligten unter gewissen Voraussetzungen ein negatives Abfindungsguthaben auszugleichen haben. Ob aber diese Voraussetzungen zu Gunsten der LeaseTrend AG bzw. nun dem Insolvenzverwalter gegeben sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
- Im Rahmen solcher für unsere Mandanten durchgeführten Prüfungen ist uns bekannt geworden, dass die Rechtsanwälte des Insolvenzverwalters Anleger der LeaseTrend AG zur Zahlung aufgefordert haben, obwohl diese mit der LeaseTrend AG im Hinblick auf den Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens eine Abgeltungsregelung getroffen hatten und somit auch dem Insolvenzverwalter der jetzt gegenüber den Anlegern geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht zusteht.
Sofern aber schon kein Zahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht, ist genau zu beachten, inwieweit mit einer sog. “Verjährungshemmungsvereinbarung” überhaupt eine Einredeverjährungsverzicht abgegeben werden sollte.
Daher sollten sich Anleger der LeaseTrend AG durch die kurze Fristsetzung der Jaffé Rechtsanwälte nicht unter Druck setzen und den Aufforderungen des Insolvenzverwalters, insbesondere im Hinlick auf die Zahlung zum Ausgleich eines angeblich negativen Abfindungsguthabens / Auseinandersetzungsguthabens nicht ungeprüft nachkommen.
Hilfestellung – Unser Angebot an Sie:
Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern der LeaseTrend AG eine kostengünstige Erstbewertung an, in die wir auch unsere Erfahrungen und Recherchen aus zahlreichen bereits geführten Mandanten einfließen lassen.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.
Mahnbescheid – Widerspruchsfrist:
Sollten Sie seitens des Mahngerichts bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, ist es ganz wichtig, dass hier die Widerspruchsfrist von 2 Wochen beachtet wird, um zu verhindern, dass der Insolvenzverwalter einen Vollstreckungstitel gegen Sie erhält. Damit hier noch entsprechend Zeit für eine Prüfung verbleibt, sollten Sie schnellstmöglich Konatkt zu uns aufnehmen.
Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de