Lease Trend AG – Keine Auszahlung der Abfindungsguthaben – Schreiben vom 17.01.2019

29. Januar 2019

Hinweis

29.01.2019

Lease Trend AG – Schreiben vom 17.01.2019:

Die Lease Trend AG schreibt derzeit ihre atypisch still beteiligten Anleger an, deren atypisch stille Beteiligungen zum 31.12.2017 gekündigt worden sein sollen.
Den Anlegern, deren Abfindungsguthaben positiv sein sollen, wurde jetzt mit Schreiben vom 17.01.2019 seitens der Lease Trend AG mitgeteilt, dass diese „das Abfindungsguthaben leider nicht zeitnah und in einer Summe auszahlen“ könne.

Keine Auszahlung des Abfindungsguthaben unter Hinweis auf fehlende Liquidität:

Begründet wird diese jetzige Nichtauszahlung mit einem relativ pauschalen Hinweis auf die derzeit fehlende Liquidität: Der Zufluss an Liquidität beanspruchemehr Zeit, als es die … zugrunde gelegten Planungen annehmen ließen.“

Erfahrungen mit der Lease Trend AG:

Solch ein Vorbringen ist für uns, da wir uns bereits seit mehreren Jahren mit den atypisch stillen Beteiligungsmodellen der Lease Trend AG (Lease Trend AG – Keine Auszahlung der Abfindungsguthaben) beschäftigen, wenig überraschend und vor dem Hintergrund der Probleme in den vergangenen Jahren auch nicht nachvollziehbar.

Bewertung:

Auch wenn im atypisch stillen Gesellschaftsvertrag ein Passus geregelt ist, wonach bei Auszahlungen von Abfindungsguthaben Rücksicht auf die Liquiditätslage der Gesellschaft zu nehmen ist, bedeutet dies nach unserer Bewertung nicht, dass sich ein Anleger ohne Weiteres auf eine von der Lease Trend AG – pauschal behauptete – angespannte Liquiditätslage verweisen lassen muss. Erschwerend kommt hinzu, dass die Lease Trend AG in ihrem Schreiben vom 17.01.2019 nicht einmal Zahlungstermine angekündigt.
Im Übrigen sehen wir in der im Schreiben der Lease Trend AG vom 17.01.2019 enthaltenen kurzen tabellarischen Auflistung keine hinreichend verifizierbare Auseinandersetzungsrechnung.
Des Weiteren ist uns bei Prüfungen aufgefallen, dass ausgeübte Gestaltungsrechte im Rahmen der Abrechnung nicht beachtet worden sind und dem Anleger ein höheres Abfindungsguthaben zusteht, als seitens der Lease Trend AG ausgewiesen wird.

Daher sind wir der Auffassung, dass sich die Anleger der Lease Trend AG nicht mit pauschalen Hinweisen auf Liquiditätsprobleme auf unbestimmte Zeit vertrösten lassen sollten.

Rothmann-Gruppe:

Hierfür sprechen auch unsere Erfahrungen mit einer anderen atypisch stillen Beteiligungs-Gesellschaft, die ebenfalls wie die Lease Trend AG zur früheren Rothmann-Gruppe gehörte. Den Anlegern, die sich dort durch einen Hinweis auf Liquiditätsprobleme und einer deshalb angeblich nicht möglichen Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben vertrösten ließen, begegnet die Beteiligungsgesellschaft jetzt mit der Einrede der Verjährung. Sie wirft also den Anlegern, die sich damals gegen den Hinweis auf die nicht mögliche Auszahlung der Abfindungsguthaben nicht zur Wehr setzen, nun vor, dass sie untätig geblieben waren und verweigert jegliche Auszahlungen.

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Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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