Lease Trend AG – Zahlungsaufforderung zum Ausgleich des Negativsaldos unter Frist zum 8.2.2019

16. Januar 2019

Hinweis

16.01.2019

Schreiben der Lease Trend AG vom 11.01.2019:

Wie aus uns vorliegenden Schreiben der Lease Trend AG vom 11. Januar 2019 hervorgeht, sollen deren atypisch still beteiligten Anleger, deren atypisch stille Beteiligung zum 31.12.2017 gekündigt worden sei und deren Auseinandersetzungsberechnung einen Negativsaldo ergeben habe, diesen negativen Saldo bis zum 08.02.2019 ausgleichen.

Lease Trend AG:

Wir beschäftigen uns schon seit mehreren Jahren mit den atypisch stillen Beteiligungsmodellen der Lease Trend AG und deren Zahlungsaufforderungen (Lease Trend AG – Zahlungsaufforderung).

Aufforderung zum Ausgleich des Negativsaldos – Rückforderungsbetrag:

In dem seitens des Vorstandes der Lease Trend AG Herrn Gerhard Fischer unterzeichneten Schreibens vom 11.01.2019 heißt es u.a.: “Nach Feststellung Ihres Auseinandersetzungswertes auf Basis des Jahresabschlusses 2017 ergibt sich leider, dass Ihr steuerliches Kapitalkonto negativ ist und demzufolge ein Rückforderungsanspruch in Höhe des Negativsaldos … seitens der Lease Trend AG gegen Sie besteht.” Des Weiteren wird dann eine kurze Abrechnung dargestellt, deren Werte durch eine GKK Partners GbR Wirtschaftsprüfer Steuerberater ermittelt worden seien.

Bewertung:

Wie sich diese Werte im Einzelnen zusammensetzen und weshalb z.B. eine Position “Abweichung Handelsbilanz / Steuerbilanz” in die Abrechnung eingestellt wird, die der Anleger ausgleichen soll, wird jedoch nicht erläutert.
Auch ist der Jahresabschluss 2017, auf dessen Basis die Berechnung beruhen soll, nicht beigefügt.
Im Übrigen ist in dieser im Schreiben vom 11.01.2019 enthaltenen Aufstellung, die als Ergebnis das steuerliche Kapitalkonto ausweist und mit diesem als “Rückforderungsbetrag” endet, nach unserer Ansicht keine nachvollziehbare Abrechnung eines Auseinandersetzungsguthabens einer atypisch stillen Beteiligung zu sehen.

Schon aus diesen Gesichtspunkten können wir Anlegern nicht raten, der Zahlungsaufforderung der Lease Trend AG – ohne vorherige Überprüfung – nachzukommen.

Fristsetzung zum 08.02.2019:

Trotz dieser unzureichenden Informationen wird den Anlegern nur eine relativ kurze Zahlungsfrist zum 08.02.2019 gesetzt und für den Fall der Nichtzahlung werden bereits weitere Schritte angekündigt.

Hilfestellung – Rechtliche Möglichkeiten – Erstberatung:

Anleger sollten sich hier aber nicht unter Druck setzen und auch nicht einschüchtern lassen. Anstatt der Zahlungsaufforderung vorschnell nachzukommen, sollte zuerst eine Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten eingeholt werden.

Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine besonders kostengünstige Erstbewertung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Für Mandanten, die keine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern eine schnelle Erledigung ihrer Angelegenheit wünschten, konnten wir in ähnlichen Ausschüttungsrückforderungsfällen mit diversen Beteiligungsgesellschaften nach Recherchen oftmals auch angemessene außergerichtliche Vergleichslösungen durchsetzen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.