Allianz Lebensversicherung – Abmahnung – Urteile – Index Select-Rente

27. März 2019

Hinweis

27.03.2019:

Allianz Lebensversicherung AG – Widerspruch:

Wir haben bereits darüber berichtet, dass Kunden der Allianz Lebensversicherung AG aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen ihre noch laufenden oder schon gekündigten Lebensversicherung/Rentenversicherung widersprechen und somit von den – im Unterschied zu einer Kündigung – erhebliche Widerspruchs-Vorteilen profitieren können (Allianz Lebensversicherung – Widerspruch – Belehrung).

Erfolgreiche Abmahnung durch die Verbraucherzentrale:

Da die Allianz Lebensversicherung AG die für die Versicherungskunden positiven Urteile des Bundesgerichtshofs (Urteile des BGH zum Widerspruch der Lebensversicherung und Rückabwicklung) ignorierte und gegenüber ihren Kunden, die ihren Rentenversicherungsvertrag wegen einer fehlerhaften Belehrung widersprochen hatten, dennoch eine ordnungsgemäße Belehrung behauptete, wurde diese nun erfolgreich seitens der Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt.

Index Select Rente – Urteil des Landgericht München I:

Erfolgreich war die Verbraucherzentrale gegenüber der Allianz Deutschland AG auch schon hinsichtlich der sog. „Index Select Rente“.
Hier untersagte das Landgericht München I mit Urteil vom 23.03.2018 der Allianz zur Bewerbung des Produkts „IndexSelect“ die Formulierung „Beteiligung an der (Wert-)Entwicklung des EURO STOXX 50®“ und/oder „Indexpartizipation“ zu verwenden, da es sich hier um „irreführende Angaben“ handele. „Die Irreführung liegt … in dem Umstand, dass durch die … Begriffe die Fehlvorstellung geweckt wird, die Renditeerwartung orientiere sich maßgeblich an der Wertentwicklung des EURO STOXX 50® …“.

Empfohlenes Vorgehen:

Kunden der Allianz Lebensversicherung AG, die Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung widersprechen möchten, empfehlen wir aufgrund der über die Jahre hinweg seitens der Allianz unterschiedlich verwendeten Widerspruchsbelehrungen, die eine Einzelfallprüfung unerlässlich macht, folgendes Vorgehen:

1. Schritt: Prüfung, ob für Sie ein Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht besteht

Haben Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung mit der Allianz Lebensversicherung AG abgeschlossen und möchten Sie eine Einschätzung hinsichtlich Ihres Widerspruchsrechts oder Rücktrittsrechts, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681) 96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen.
Nach Erhalt der Unterlagen (per Post oder per E-Mail) nehmen wir im Rahmen unseres kostengünstigen Prüfungsangebots eine erste Bewertung für Sie im Hinblick auf ein Ihnen zustehendes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht zu Ihrer mit der Allianz Lebensversicherung AG geschlossenen Lebensversicherung vor.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

2. Schritt: Widerspruch oder Rücktritt

Nach einer fundierten juristischen Bewertung des Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechts und einer etwaigen gutachterlichen Berechnung (Online-Rechner) des Ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrages, erklären entweder wir für Sie oder Sie den Widerspruch oder Rücktritt gegenüber Ihrer Versicherung.
Sodann unterstützen wir Sie anwaltlich während der sich anschließenden Rückabwicklung Ihrer Versicherung.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter „Mehr aus Ihrer Lebensversicherung ausgezahlt erhalten!“

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.