Mehr aus Ihrer Lebensversicherung ausgezahlt erhalten !
Ärgern Sie sich auch darüber, dass die Ihnen seitens Ihrer Lebensversicherung jährlich zugesandte Standmitteilung intransparent ist oder deutlich niedrigere Werte als bei Abschluss prognostiziert ausweist oder dass Ihre Lebensversicherungsgesellschaft im Rahmen eines sog. Run-Offs ihren Vertragsbestand verkauft? Oder mussten Sie nach Kündigung Ihrer Lebensversicherung sogar schon eine deutlich niedrigere Auszahlung als ursprünglich prognostiziert zur Kenntnis nehmen?
Es gibt eine Möglichkeit, dem zu entgegen:
Widerspruch – Widerruf – Rücktritt bzgl. der Lebensversicherung:
Aufgrund fehlerhafter Belehrungen oder anderer Formfehler kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) (Urteile des BGH zum Widerspruch der Lebensversicherung) einer zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossenen (fondsgebundenen und klassischen) Kapital-Lebensversicherung, Rentenversicherung grundsätzlich noch heute widersprochen werden.
Dieses Widerspruchsrecht besteht unabhängig davon, ob die Versicherung noch läuft, bereits abgelaufen ist oder ob Sie diese bereits gekündigt haben.
Erhebliche finanzielle Vorteile:
Ein solcher Widerspruch oder Rücktritt lohnt sich finanziell, weil Sie als Versicherungskunde – im Unterscheid zu einer Kündigung – mehr als die eingezahlten Beiträge erhalten (Finanztest – Widerspruch kann lohnen – Lebensversicherungen – Rentenversicherung).
Empfohlenes Vorgehen:
1. Schritt: Prüfung, ob für Sie ein Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht besteht
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681) 96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de und wir sagen, Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen.
Nach Erhalt der Unterlagen (per Post oder per E-Mail) nehmen wir im Rahmen unseres kostengünstigen Prüfungsangebots eine erste Bewertung für Sie im Hinblick auf ein Ihnen zustehendes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht vor.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
2. Schritt: Widerspruch oder Rücktritt
Nach einer fundierten juristischen Bewertung des Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechts und einer etwaigen gutachterlichen Berechnung (Online-Rechner) des Ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrages, erklären entweder wir für Sie oder Sie den Widerspruch oder Rücktritt gegenüber Ihrer Versicherung.
Sodann unterstützen wir Sie anwaltlich während der sich anschließenden Rückabwicklung Ihrer Versicherung.
Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Weitere Informationen:
- Allianz Lebensversicherung – keine Verlusthaftung der Allianz Deutschland für ihre Lebensversicherung mehr?
- Allianz Lebensversicherung – Abmahnung – Urteile – Index Select-Rente
- Brexit – Standard Life – Auswirkungen und Risiken
- Finanztest – Widerspruch kann lohnen – Lebensversicherung – Rentenversicherung
- Häufige Fehler bei Widerspruchs-Belehrungen
- Kündigung der Lebensversicherung oder Widerspruch – Worin liegt der Unterschied?
- Lebensversicherung – Widerspruch oder Rücktritt oder Widerruf?
- Lebensversicherung zur Tilgung des Darlehens
- Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung der Lebensversicherung
- Online-Rechner – Warnung
- Proxalto Lebensversicherung – Generali Lebensversicherung – Widerspruch
- Rendite der Lebensversicherung – Möglichkeiten der Kunden
- Rückabwicklung fondsgebundener Lebensversicherungen
- Rückkaufswert der Lebensversicherung
- Rücktritt von der Lebensversicherung – Rücktrittsrecht
- Run-off – Lebensversicherungen
- Standmitteilung der Lebensversicherung – Kontoauszug – Leistungsübersicht – Information – Wertmitteilung
- Star Fund – Scottish Widows – Clerical Medical – Forderungskaufvertrag mit Risiken
- Urteile des BGH zum Widerspruch der Lebensversicherung und Rückabwicklung
Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!
Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.