Mehr aus Ihrer Lebensversicherung ausgezahlt erhalten !

Ärgern Sie sich auch darüber, dass die Ihnen seitens Ihrer Lebensversicherung jährlich zugesandte Standmitteilung intransparent ist oder deutlich niedrigere Werte als bei Abschluss prognostiziert ausweist oder dass Ihre Lebensversicherungsgesellschaft im Rahmen eines sog. Run-Offs ihren Vertragsbestand verkauft? Oder mussten Sie nach Kündigung Ihrer Lebensversicherung sogar schon eine deutlich niedrigere Auszahlung als ursprünglich prognostiziert zur Kenntnis nehmen?

Es gibt eine Möglichkeit, dem zu entgegen:

Widerspruch – Widerruf – Rücktritt bzgl. der Lebensversicherung:

Aufgrund fehlerhafter Belehrungen oder anderer Formfehler kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) (Urteile des BGH zum Widerspruch der Lebensversicherung) einer zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossenen (fondsgebundenen und klassischen) Kapital-Lebensversicherung, Rentenversicherung grundsätzlich noch heute widersprochen werden.

Dieses Widerspruchsrecht besteht unabhängig davon, ob die Versicherung noch läuft, bereits abgelaufen ist oder ob Sie diese bereits gekündigt haben.

Erhebliche finanzielle Vorteile:

Ein solcher Widerspruch oder Rücktritt lohnt sich finanziell, weil Sie als Versicherungskunde – im Unterscheid zu einer Kündigung – mehr als die eingezahlten Beiträge erhalten (Finanztest – Widerspruch kann lohnen – Lebensversicherungen – Rentenversicherung).

Empfohlenes Vorgehen:

1. Schritt: Prüfung, ob für Sie ein Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht besteht

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681) 96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de und wir sagen, Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen.
Nach Erhalt der Unterlagen (per Post oder per E-Mail) nehmen wir im Rahmen unseres kostengünstigen Prüfungsangebots eine erste Bewertung für Sie im Hinblick auf ein Ihnen zustehendes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht vor.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

2. Schritt: Widerspruch oder Rücktritt

Nach einer fundierten juristischen Bewertung des Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechts und einer etwaigen gutachterlichen Berechnung (Online-Rechner) des Ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrages, erklären entweder wir für Sie oder Sie den Widerspruch oder Rücktritt gegenüber Ihrer Versicherung.

Sodann unterstützen wir Sie anwaltlich während der sich anschließenden Rückabwicklung Ihrer Versicherung.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Weitere Informationen:

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.