Rendite der Kapital-Lebensversicherung

Hinweis

19.11.2018

Wie bei jeder Kapitalanlage stellt sich auch bei einer Kapital-Lebensversicherung die Frage nach deren Rendite.

Lebensversicherung – Intransparenz der Standmitteilung:

Jedoch bleibt diese für den Anleger/Versicherungskunden trotz der mittlerweile umgesetzten gesetzlichen Änderungen in § 155 VVG n.F. hinsichtlich der sog. Standmitteilungen (Standmitteilung der Lebensversicherung – Kontoauszug, Leistungsübersicht, Information) intransparent. Denn über die Höhe des sog. Sparbeitrags, also des Betrags, der nach Abzug aller Kosten übrig bleibt und der lediglich mit dem Garantiezins verzinst wird, wird der Versicherungskunde nicht hinreichend informiert.

Schlechte Rendite der Lebensversicherung – weniger als prognostiziert:

Auch wenn, die Frage nach der konkreten Rendite im Einzelfall daher offen bleibt, müssen die Versicherungskunden, die Kapitallebensversicherungen/Rentenversicherungen abgeschlossen haben, zur Kenntnis nehmen, dass Sie aufgrund des niedrigen Zinsniveaus oftmals sogar noch weniger erhalten, als Ihnen noch bei Vertragsabschluss prognostiziert worden war.

Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest:

Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest berichtete im Januar 2016 davon dass, langjährige Versicherungskunden von Lebens- und privaten Rentenversicherungen „bis zu knapp 50 Prozent weniger Leistung“ erhalten als ihnen beim Abschluss der Versicherung in Aussicht gestellt worden war.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.06.2018:

Hinzu kommt, dass nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2018 Lebensversicherungskonzerne kurzfristige Kursgewinne nicht mehr voll an ihre Kunden weiterreichen müssen, wenn das für sie zu einem finanziellen Engpass führen werde. Versicherungskunden müssen daher weniger an den sog. Bewertungsreserven beteiligt werden, als ihnen zunächst in Aussicht gestellt wurde. Neben den ohnehin schon geringen Zinsen müssen Kunden also auch noch mit einer erheblichen Kürzung der zugesagten Überschussbeteiligung rechnen.

Spiegel-Online:

Auf die problematische Lage wies z.B. auch Spiegel-Online am 06.07.2018 mit der Warnung hin: „Die niedrigen Zinsen treffen Kunden wie Anbieter hart, die schlechten Nachrichten reißen nicht ab. 34 von 84 Lebensversicherern stehen bereits unter ‚intensivierter Aufsicht‘ der BaFin“ (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). „In einem Land, in dem im Schnitt jeder Bundesbürger eine Lebensversicherung hat, sollten langsam alle Alarmglocken schrillen. Das gilt sowohl für die Politik, als auch für die Bürger selbst.“

Möglichkeiten der Versicherungskunden:

Viele Versicherungskunden haben jedoch eine Möglichkeit, diesen Problemen entgegenzutreten.
Denn aufgrund in zahlreichen zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossenen (fondsgebundenen und klassischen) Kapital-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen enthaltener fehlerhafter Belehrungen oder anderer Formfehler können diese grundsätzlich noch heute widersprochen werden (Urteile des BGH zum Widerspruch der Lebensversicherung).
Dieses Widerspruchsrecht besteht unabhängig davon, ob die Versicherung noch läuft, bereits abgelaufen ist oder ob Sie diese bereits gekündigt haben.
Somit können auch die Kunden noch profitieren, deren Versicherungen bereits ausgelaufen sind und denen weniger als prognostiziert ausgezahlt wurde.

Ein solcher Widerspruch oder Rücktritt lohnt sich finanziell, weil Sie als Versicherungskunde – im Unterscheid zu einer Kündigung – mehr als die eingezahlten Beiträge erhalten (Finanztest – Widerspruch kann lohnen – Lebensversicherungen – Rentenversicherung).
Deshalb kam die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest in ihrem Artikel vom 17.07.2017 zu dem Ergebnis: „Je nachdem, wieviel Sie eingezahlt haben, können Sie bei einer Rückabwicklung schnell einige tausend Euro mehr bekommen als bei einer Kündigung.“

 

Empfohlenes Vorgehen:

Wenn Sie insoweit Klarheit haben und von einem Widerspruch bzw. Rücktritt profitieren wollen, um ggfs. die Rendite Ihrer Lebensversicherung/Rentenversicherung zu verbessern, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:

1. Schritt: Prüfung, ob für Sie ein Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht besteht

Haben Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen und möchten Sie eine Einschätzung hinsichtlich Ihres Widerspruchsrechts oder Rücktrittsrechts, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681) 96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen.
Nach Erhalt der Unterlagen (per Post oder per E-Mail) nehmen wir im Rahmen unseres kostengünstigen Prüfungsangebots eine erste Bewertung für Sie im Hinblick auf ein Ihnen zustehendes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht vor.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

2. Schritt: Widerspruch oder Rücktritt

Nach einer fundierten juristischen Bewertung des Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechts und einer etwaigen gutachterlichen Berechnung (Online-Rechner) des Ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrages, erklären entweder wir für Sie oder Sie den Widerspruch oder Rücktritt gegenüber Ihrer Versicherung.
Sodann unterstützen wir Sie anwaltlich während der sich anschließenden Rückabwicklung Ihrer Versicherung.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de