Standard Life Assurance Limited – Übertragung der Lebensversicherung:
Aktuell hat die schottische Standard Life Assurance Limited ihre deutschen Versicherungsnehmer darüber informiert, dass sie beabsichtigt, die mit ihr abgeschlossenen auf Euro lautenden Versicherungsverträge auf ihre irische Tochter Standard Life International DAC mit Sitz in Dublin zu übertragen.
Brexit – Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU:
Die Übertragung resultiert daraus, dass davon ausgegangen wird, dass britische Versicherer mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) die sog. „EU-Pass-Rechte“ (EU-Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs und die Niederlassungsfreiheit) verlieren werden. Ein britisches Unternehmen wie die Standard Life Assurance Limited wäre dann „aller Voraussicht nach nicht mehr in der Lage, seine europäischen Versicherungsnehmer zu betreuen.“
Zeitplan für das Übertragungsvorhaben:
Die Übertragung der Lebensversicherungsverträge soll nach Überprüfung der Aufsichtsbehörden (PRA, FCA, BaFin) und einer gerichtlichen Genehmigung, die “voraussichtlich am 19. Februar 2019“ erwartet wird, erfolgen.
Auswirkungen für die deutschen Versicherungskunden:
In dem aktuell versandten Informationsschreiben führt die Standard Life Assurance Limited aus, dass der Versicherungsvertrag wie bisher in Deutschland verwaltet werde, die deutschen Ansprechpartner gleich blieben und “lediglich der Versicherer” wechsle. Im Übrigen wird auf das beigefügte Begleitheft „Unsere Pläne für den Brexit – Vorhaben zur Übertragung von Versicherungsverträgen auf Standard Life International“ verwiesen, in dessen Vorwort des CEO heißt es u.a.:
“… Sie werden keine Beeinträchtigungen erleben, … . Unsere Brexit-Strategie ist auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtet und soll ihnen zu jeder Zeit die gewünschte Sicherheit bieten.”
Bewertung:
Mit solchen Aussagen wird das Übertragungsvorhaben aus unserer Sicht verharmlost. Denn im Hinblick auf den Insolvenzschutz hat die Übertragung der Lebensversicherungs-Verträge von der jetzigen Standard Life Assurance Limited auf die Standard Life International DAC u.a. für die deutschen Versicherungskunden gravierende Auswirkungen.
Derzeit profitieren diese noch von dem gesetzlichen britischen Entschädigungsfonds FSCS (Financial Services Compensation Scheme). Dieser springt im Insolvenzfall eines Versicherers zum Schutz der Inhaber von Versicherungsverträgen ein und garantiert 100 Prozent der Ansprüche aus Lebensversicherungen. Allerdings greift dieser Schutz nur für Inhaber von Versicherungsverträgen von im Vereinigten Königreich ansässigen Versicherern sowie deren EWR-Niederlassungen.
Mit der beabsichtigten Übertragung Ihrer Lebensversicherung auf die Standard Life International DAC verlieren Sie diesen Insolvenz-Schutz. In Irland, also dem Sitz der Standard Life International DAC existiert kein vergleichbarer Entschädigungsfonds für Lebensversicherungsverträge.
MLP – Demutionalisierung – Fusion mit Aberdeen Asset Management:
In der Vergangenheit hatten Mandanten, die ihre Standard Life Lebensversicherung über MLP abgeschlossen hatten, bereits geäußert, dass ihnen die im Vergleich zu einer klassischen deutschen Lebensversicherung erhöhte Risikostruktur nicht hinreichend dargelegt wurde. Auch waren sie mit zwischenzeitlichen Veränderungen – wie z.B. die Demutionalisierung im Jahr 2006 oder die Fusion der Standard Life plc mit der Aberdeen Asset Management plc – unzufrieden.
Möglichkeiten der Versicherungskunden:
Viele Versicherungskunden haben jedoch eine Möglichkeit, diesen Problemen entgegenzutreten.
Denn aufgrund in zahlreichen zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen enthaltener fehlerhafter Belehrungen oder anderer Formfehler können diese grundsätzlich noch heute widersprochen werden. Ein solcher Widerspruch oder Rücktritt lohnt sich zudem finanziell, weil Sie als Versicherungskunde – im Unterschied zu einer Kündigung – mehr als die eingezahlten Beiträge erhalten.
Empfohlenes Vorgehen:
Wenn Sie aufgrund der anstehenden Übertragung aus Ihrer Lebensversicherung mit der Standard Life aussteigen und insoweit Klarheit und ggfs. von einem Widerspruch finanziell profitieren wollen, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
1. Schritt: Prüfung, ob für Sie ein Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht besteht:
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681)96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de) und wir sagen, Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen. Nach Erhalt der Unterlagen (per Post oder per E-Mail) nehmen wir dann im Rahmen unseres kostengünstigen Prüfungsangebots eine erste Bewertung für Sie im Hinblick auf ein Ihnen zustehendes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht vor.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
2. Schritt: Widerspruch oder Rücktritt
Nach einer fundierten juristischen Bewertung des Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechts und einer etwaigen gutachterlichen Berechnung des Ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrages (Online-Rechner), erklären entweder wir für Sie oder Sie den Widerspruch oder Rücktritt gegenüber Ihrer Versicherung.
Sodann unterstützen wir Sie anwaltlich während der sich anschließenden Rückabwicklung Ihrer Versicherung.
Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de