Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung der Lebensversicherung

19. November 2018

Hinweis

19.11.2018:

Rechtsfolgen eines Widerspruchs der Lebensversicherung:

Ein erfolgreicher Widerspruch oder Rücktritt hat zur Folge, dass der Lebensversicherungs-/ Rentenversicherungsvertrag rückwirkend entfällt und bereicherungsrechtlich abgewickelt wird.
Deshalb erhält der Versicherungskunde vom Versicherer sämtliche an die Versicherungsgesellschaft erbrachten Zahlungen, inklusive der hierin enthaltenen relativ hohen Abschluss- und Verwaltungskosten zurück und muss sich lediglich einen geringen Bruchteil für den erlangten Versicherungsschutz (Todesfall bzw. evtl. Berufsunfähigkeit) anrechnen lassen.
Zudem kann er von der Lebensversicherungs-Gesellschaft den sog. Nutzungsersatz oder die sog. Nutzungsentschädigung beanspruchen.

Sog. Nutzungsersatz bzw. Nutzungsentschädigung:

Unter dem sog. Nutzungsersatz oder auch der sog. Nutzungsentschädigung versteht man die seitens des Lebensversicherers über die Jahre hinweg bis zum Widerspruch/Rücktritt mit den vom Versicherungskunden eingezahlten Beiträgen erwirtschaften Zinsen. Diese dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht pauschal geschätzt werden. Vielmehr muss für die jeweilige Versicherungsgesellschaft konkret dargelegt werden, welche Gewinne diese im betroffenen Zeitraum erwirtschaftet hat.
Nach einer Grobschätzung ergeben sich häufig Renditen von 5% p.a. und mehr. Jedoch ist eine konkrete Berechnung im Einzelfall erforderlich. Deshalb arbeiten wir hier mit spezialisierten Gutachtern zusammen, die den Rückabwicklungswert für unsere Mandanten zu kostengünstigen Pauschalen berechnen und nicht bloß eine nach der BGH-rechtsprechung ungenügende Schätzung vornehmen (Warnung vor Online-Rechnern).

Erhebliche Vorteile des Widerspruchs gegenüber der Kündigung:

Im Unterschied zu einer Kündigung erhalten Sie als Versicherungskunde bei einem erfolgreichen Widerspruch Ihrer Lebens-, Rentenversicherung daher nicht nur den meist deutlich unter Ihren Einzahlungen liegenden Rückkaufswert, sondern auch aufgrund der sog. Nutzungsentschädigung einen deutlich höheren Betrag.

 

Empfohlenes Vorgehen:

1. Schritt: Prüfung, ob für Sie ein Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht besteht

Haben Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen und möchten Sie eine Einschätzung hinsichtlich Ihres Widerspruchsrechts oder Rücktrittsrechts, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681) 96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen.
Nach Erhalt der Unterlagen (per Post oder per E-Mail) nehmen wir im Rahmen unseres kostengünstigen Prüfungsangebots eine erste Bewertung für Sie im Hinblick auf ein Ihnen zustehendes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht vor.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

2. Schritt: Widerspruch oder Rücktritt

Nach einer fundierten juristischen Bewertung des Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechts und einer etwaigen gutachterlichen Berechnung (Online-Rechner) des Ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrages, erklären entweder wir für Sie oder Sie den Widerspruch oder Rücktritt gegenüber Ihrer Versicherung.
Sodann unterstützen wir Sie anwaltlich während der sich anschließenden Rückabwicklung Ihrer Versicherung.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.