Proxalto Lebensversicherung – Generali Lebensversicherung – Widerspruch

Hinweis

03.07.2019:

Proxalto Lebensversicherung AG:

Wie die Viridium Gruppe, die im Rahmen eines sog. Run-Offs mehrheitlich die Lebensversicherungsverträge der Generali Lebensversicherung AG übernommen hatte, am 28.06.2019 mitgeteilt hat, wird die Generali Lebensversicherung AG im Oktober 2019 in Proxalto Lebensversicherung AG umbenannt.

Was bedeutet dies für die Versicherungskunden? – Bewertung:

Auch wenn seitens der Viridium Gruppe erneut betont wird, dass die Umbenennung – wie der Ende April vollzogene Eigentümerwechsel – keine Auswirkungen auf Bestand und Inhalte der Kundenverträge habe, so verbleibt es bei den diesbzgl. bereits geäußerten erheblichen Bedenken (Run-Off – Lebensversicherung).
Bedenken gegen sog. Run-offs von Lebensversicherungen werden u.a. dahingehend geäußert, dass Run-off-Unternehmen Probleme mit den lebenslangen Rentenzahlungen bekommen könnten, weil bei ihnen kein „frisches Geld“ von neuen Kunden aus Beiträgen hinzukommt, das sie gewinnbringend anlegen könnten. Deshalb können sie die Renten am Schluss, wenn sie gar keine Beiträge mehr einnehmen, nur noch aus der Verzinsung oder dem Verkauf von vorhandenen Kapitalanlagen finanzieren. Diese Problematik spitzt sich dann immer weiter zu, weil die Renten aus den alten, immer weniger gewordenen Kapitalanlagen finanziert werden müssen.

Möglichkeiten des Versicherungskunden:

Versicherungskunden haben bei aufgrund fehlerhafter Belehrungen oder anderer Formfehler einer zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossenen (fondsgebundenen und klassischen) Kapital-Lebensversicherung, Rentenversicherung grundsätzlich die Möglichkeit eines Widerspruchs oder eines Rücktritts (Lebensversicherung – Widerspruch oder Rücktritt).
Im Unterschied zu einer Kündigung kann sich ein solcher Widerspruch oder Rücktritt auch finanziell lohnen, weil Sie als Versicherungskunde mehr als die eingezahlten Beiträge erhalten (Finanztest – Widerspruch kann lohnen – Lebensversicherungen – Rentenversicherung).

Empfohlenes Vorgehen:

1. Schritt: Prüfung, ob für Sie ein Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht besteht

Haben Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung mit der Generali Lebensversicherung AG abgeschlossen und möchten Sie eine Einschätzung hinsichtlich Ihres Widerspruchsrechts oder Rücktrittsrechts, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681) 96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen.
Nach Erhalt der Unterlagen (per Post oder per E-Mail) nehmen wir im Rahmen unseres kostengünstigen Prüfungsangebots eine erste Bewertung für Sie im Hinblick auf ein Ihnen zustehendes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht vor.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

2. Schritt: Widerspruch oder Rücktritt

Nach einer fundierten juristischen Bewertung des Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechts und einer etwaigen gutachterlichen Berechnung (Online-Rechner) des Ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrages, erklären entweder wir für Sie oder Sie den Widerspruch oder Rücktritt gegenüber Ihrer Versicherung.
Sodann unterstützen wir Sie anwaltlich während der sich anschließenden Rückabwicklung Ihrer Versicherung.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de