Rücktritt von der Lebensversicherung – Rücktrittsrecht

20. November 2018

Hinweis

20.11.2018:

Rücktrittsrecht:

Ob einem Versicherungskunden bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung und/oder nicht bzw. nicht vollständigem Erhalt der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder Verbraucherinformationen ein Recht zum Rücktritt von der (fondsgebundenen und klassischen) Kapital-Lebensversicherung, Rentenversicherung zusteht, richtet sich u.a. danach, ob der Versicherungsvertrag nach dem sog. Antragsmodell (im Unterschied zum sog. Policenmodell)  zustande gekommen war (Lebensversicherung – Widerspruch oder Rücktritt oder Widerruf?).

Von dem sog. Antragsmodell spricht man dann, wenn der Versicherungsnehmer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Verbraucherinformationen schon bei seiner Unterschrift erhalten hatte und ihm später nur noch der Versicherungsschein zugeschickt worden war.

Ein Rücktrittsrecht kommt hierbei aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht nur hinsichtlich der zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossenen (fondsgebundenen und klassischen) Lebensversicherungen/ Rentenversicherungen in Betracht, sondern ist ggfs. schon für ab 1991 geschlossene Lebens-/Rentenversicherungen möglich.

Das Rücktrittsrecht besteht unabhängig davon, ob die Versicherung noch läuft, bereits abgelaufen ist oder ob Sie diese bereits gekündigt haben.

Erhebliche finanzielle Vorteile:

Ein solcher Rücktritt lohnt sich finanziell, weil Sie als Versicherungskunde – im Unterscheid zu einer Kündigung – mehr als die eingezahlten Beiträge erhalten (Finanztest – Widerspruch kann lohnen – Lebensversicherungen – Rentenversicherung; Nutzungsentschädigung).

 

Empfohlenes Vorgehen:

1. Schritt: Prüfung, ob für Sie ein Rücktrittsrecht besteht

Haben Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen und möchten Sie eine Einschätzung hinsichtlich Ihres Rücktrittsrechts oder Widerspruchsrechts, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681) 96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen.
Nach Erhalt der Unterlagen (per Post oder per E-Mail) nehmen wir im Rahmen unseres kostengünstigen Prüfungsangebots eine erste Bewertung für Sie im Hinblick auf ein Ihnen zustehendes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht vor.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

2. Schritt: Widerspruch oder Rücktritt

Nach einer fundierten juristischen Bewertung des Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechts und einer etwaigen gutachterlichen Berechnung (Online-Rechner) des Ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrages, erklären entweder wir für Sie oder Sie den Rücktritt oder Widerspruch gegenüber Ihrer Versicherung.
Sodann unterstützen wir Sie anwaltlich während der sich anschließenden Rückabwicklung Ihrer Versicherung.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.