20.11.2018:
Rücktrittsrecht:
Ob einem Versicherungskunden bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung und/oder nicht bzw. nicht vollständigem Erhalt der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder Verbraucherinformationen ein Recht zum Rücktritt von der (fondsgebundenen und klassischen) Kapital-Lebensversicherung, Rentenversicherung zusteht, richtet sich u.a. danach, ob der Versicherungsvertrag nach dem sog. Antragsmodell (im Unterschied zum sog. Policenmodell) zustande gekommen war (Lebensversicherung – Widerspruch oder Rücktritt oder Widerruf?).
Von dem sog. Antragsmodell spricht man dann, wenn der Versicherungsnehmer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Verbraucherinformationen schon bei seiner Unterschrift erhalten hatte und ihm später nur noch der Versicherungsschein zugeschickt worden war.
Ein Rücktrittsrecht kommt hierbei aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht nur hinsichtlich der zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossenen (fondsgebundenen und klassischen) Lebensversicherungen/ Rentenversicherungen in Betracht, sondern ist ggfs. schon für ab 1991 geschlossene Lebens-/Rentenversicherungen möglich.
Das Rücktrittsrecht besteht unabhängig davon, ob die Versicherung noch läuft, bereits abgelaufen ist oder ob Sie diese bereits gekündigt haben.
Erhebliche finanzielle Vorteile:
Ein solcher Rücktritt lohnt sich finanziell, weil Sie als Versicherungskunde – im Unterscheid zu einer Kündigung – mehr als die eingezahlten Beiträge erhalten (Finanztest – Widerspruch kann lohnen – Lebensversicherungen – Rentenversicherung; Nutzungsentschädigung).
Empfohlenes Vorgehen:
1. Schritt: Prüfung, ob für Sie ein Rücktrittsrecht besteht
Haben Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen und möchten Sie eine Einschätzung hinsichtlich Ihres Rücktrittsrechts oder Widerspruchsrechts, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681) 96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen.
Nach Erhalt der Unterlagen (per Post oder per E-Mail) nehmen wir im Rahmen unseres kostengünstigen Prüfungsangebots eine erste Bewertung für Sie im Hinblick auf ein Ihnen zustehendes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht vor.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
2. Schritt: Widerspruch oder Rücktritt
Nach einer fundierten juristischen Bewertung des Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechts und einer etwaigen gutachterlichen Berechnung (Online-Rechner) des Ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrages, erklären entweder wir für Sie oder Sie den Rücktritt oder Widerspruch gegenüber Ihrer Versicherung.
Sodann unterstützen wir Sie anwaltlich während der sich anschließenden Rückabwicklung Ihrer Versicherung.
Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de