Kündigung der Lebensversicherung oder Widerspruch ?

Hinweis

19.11.2018:

Zwar kann eine Lebensversicherung gekündigt werden. Jedoch sollte der Versicherungskunde beachten, dass er bei einem ihm möglichen Widerspruch oder Rücktritt meist deutlich mehr aus seiner Lebensversicherung herausbekommt (Finanztest – Widerspruch kann lohnen).

Kündigung der Lebensversicherung:

  • => Kunde erhält:
    • nur einen niedrigeren Rückkaufswert, dessen Berechnung zudem noch intransparent ist (Rendite)

Widerspruch der Lebensversicherung:

Ein erfolgreicher Widerspruch hat zur Folge, dass der Lebensversicherungs-/ Rentenversicherungsvertrag rückwirkend entfällt und bereicherungsrechtlich abgewickelt wird.

  • => Kunde erhält:
    • sämtliche an die Versicherungsgesellschaft erbrachten Zahlungen zurück
    • inklusive der hierin enthaltenen relativ hohen Abschluss- und Verwaltungskosten
    • Nutzungsersatz, also die seitens der Versicherungsgesellschaft über die Jahre hinweg mit den eingezahlten Beiträgen erwirtschafteten Zinsen
    • nur abzgl. eines geringen Bruchteils der Beiträge für den erlangten Versicherungsschutz (Todesfall bzw. evtl. Berufsunfähigkeit)

Erhebliche Vorteile des Widerspruchs/Rücktritts:

Da Sie als Versicherungskunde bei einem erfolgreichen Widerspruch/Rücktritt im Unterschied zu einer Kündigung oder einem Verkauf Ihrer Lebens-, Rentenversicherung nicht nur den meist deutlich unter Ihren Einzahlungen liegenden Rückkaufswert, sondern einen deutlich höheren Betrag erhalten, sollten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Widerspruchsrecht bzw. Rücktrittsrecht zusteht.

Das ist grds. der Fall, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Recht zum Widerspruch belehrt worden sind und/oder die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformationen nicht erhalten haben.

Bereits gekündigte Lebensversicherung:

Auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben und deutlich niedrigere Werte, als oftmals bei Abschluss prognostiziert, bereits realisieren mussten, haben Sie bei einer fehlerhaften Belehrung weiterhin noch die Möglichkeit Ihrer Lebensversicherung zu widersprechen.
Bei erfolgreichem Widerspruch können Sie dann zu dem Rückkaufswert noch eine weitere Zahlung hinsichtlich der vorgenannten Positionen beanspruchen.

 

Empfohlenes Vorgehen:

1. Schritt: Prüfung, ob für Sie ein Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht besteht

Haben Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen und möchten Sie eine Einschätzung hinsichtlich Ihres Widerspruchsrechts oder Rücktrittsrechts, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681) 96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen.
Nach Erhalt der Unterlagen (per Post oder per E-Mail) nehmen wir im Rahmen unseres kostengünstigen Prüfungsangebots eine erste Bewertung für Sie im Hinblick auf ein Ihnen zustehendes Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht vor.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

2. Schritt: Widerspruch oder Rücktritt

Nach einer fundierten juristischen Bewertung des Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrechts und einer etwaigen gutachterlichen Berechnung (Online-Rechner) des Ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrages, erklären entweder wir für Sie oder Sie den Widerspruch oder Rücktritt gegenüber Ihrer Versicherung.
Sodann unterstützen wir Sie anwaltlich während der sich anschließenden Rückabwicklung Ihrer Versicherung.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de