Stand: 20. April 2017
Quantum Leben AG – Argyle- und ARC-Fonds:
Über die Quantum Leben AG und deren fondsgebundene Lebensversicherung “Select Investment Bond” – “SIB-Police”, die in die Argyle-Fonds und ARC-Fonds investieren sollte, haben wir schon auf unserer Internetseite berichtet. Die dort aufgezeigten Risiken drohen sich nun zu realisieren.
Schreiben vom 10.04.2017 – Liquidation des Argyle Funds SPC Inc., ARC (EURO) Fund und ARC (USD) Fund:
Jedenfalls wurden wesentliche Fragen mit Schreiben der Quantum Leben AG vom 10. April 2017, mit dem die Anleger über die Liquidation der Argyle- und ARC-Fonds informiert werden sollten, nicht beantwortet. Vielmehr heißt es dort: Die “… Frage, ob und wann Rückflüsse zu erwarten sind, lässt der Liquidator insofern offen als er noch keine Aussage dazu macht, wann und wieviel Gelder an Kunden ausgezahlt werden können.”
Wertstandsmitteilung der Quantum Leben AG:
Die Quantum Leben AG hat in ihren am 10.04.2017 mit versandten Wertstandsmitteilungen zum 31.12.2016 die Fonds jedoch schon mit 0,00 EUR – “Fonds in Liquidation. Kein aktueller Kurs verfügbar” eingestellt. Weiter führt sie dazu aus, dass der Anteilswert aus Vorsichtsgründen auf Null gesetzt wurde. Ob und in welcher Höhe mit einer Quote gerechnet werden könne, sei offen.
Totalverlustrisiko:
Sollte es bei den 0,00 EUR verbleiben, so würde sich das der fondsgebundenen Lebensversicherung immanente Totalverlustrisiko realisieren.
Schadensersatzansprüche – Verjährung:
Deshalb sollten Anleger, denen “Kapitalgarantien”, “Kapitalschutz-Mechanismen”, “Ausfallversicherungen”, etc. vorgespiegelt wurden und denen wie bereits ausgeführt, Schadensersatzansprüche zustehen, sich nicht weiter vertrösten lassen.
Wichtig ist, dass Sie hier nicht weiter zuwarten, sondern die Verjährung im Blick behalten.
Hilfestellung – Erstberatung:
Um Ihnen hierzu jetzt eine erste Orientierung zu geben, bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an. Auf deren Basis kann sodann die weitere Vorgehensweise unter Darlegung der Kosten erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.