Quantum Leben – Wertstandsmitteilung – Argyle- und ARC-Funds

20. April 2017

Hinweis

Stand: 20. April 2017

Quantum Leben AG – Argyle- und ARC-Fonds:

Über die Quantum Leben AG und deren fondsgebundene Lebensversicherung “Select Investment Bond” – “SIB-Police”, die in die Argyle-Fonds und ARC-Fonds investieren sollte, haben wir schon auf unserer Internetseite berichtet. Die dort aufgezeigten Risiken drohen sich nun zu realisieren.

Schreiben vom 10.04.2017 – Liquidation des Argyle Funds SPC Inc., ARC (EURO) Fund und ARC (USD) Fund:

Jedenfalls wurden wesentliche Fragen mit Schreiben der Quantum Leben AG vom 10. April 2017, mit dem die Anleger über die Liquidation der Argyle- und ARC-Fonds informiert werden sollten, nicht beantwortet. Vielmehr heißt es dort: Die “… Frage, ob und wann Rückflüsse zu erwarten sind, lässt der Liquidator insofern offen als er noch keine Aussage dazu macht, wann und wieviel Gelder an Kunden ausgezahlt werden können.”

Wertstandsmitteilung der Quantum Leben AG:

Die Quantum Leben AG hat in ihren am 10.04.2017 mit versandten Wertstandsmitteilungen zum 31.12.2016 die Fonds jedoch schon mit 0,00 EUR – “Fonds in Liquidation. Kein aktueller Kurs verfügbar” eingestellt. Weiter führt sie dazu aus, dass der Anteilswert aus Vorsichtsgründen auf Null gesetzt wurde. Ob und in welcher Höhe mit einer Quote gerechnet werden könne, sei offen.

Totalverlustrisiko:

Sollte es bei den 0,00 EUR verbleiben, so würde sich das der fondsgebundenen Lebensversicherung immanente Totalverlustrisiko realisieren.

Schadensersatzansprüche – Verjährung:

Deshalb sollten Anleger, denen “Kapitalgarantien”, “Kapitalschutz-Mechanismen”, “Ausfallversicherungen”, etc. vorgespiegelt wurden und denen wie bereits ausgeführt, Schadensersatzansprüche zustehen, sich nicht weiter vertrösten lassen.

Wichtig ist, dass Sie hier nicht weiter zuwarten, sondern die Verjährung im Blick behalten.

Hilfestellung – Erstberatung:

Um Ihnen hierzu jetzt eine erste Orientierung zu geben, bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an. Auf deren Basis kann sodann die weitere Vorgehensweise unter Darlegung der Kosten erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.