Stand: 03.07.2014
Aktuelle Situation: Widerruf eines Kredit-/Darlehensvertrages:
Wir hatten bereits in der Vergangenheit darüber berichtet, dass Kunden seitens ihrer Bank beim Abschluss von Darlehensverträgen häufig mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind und deshalb ihr Darlehen günstig – ohne Vorfälligkeitserklärung – umschulden können.
Nachdem diese Thematik des Kredit- bzw. Darlehenswiderrufs inzwischen von den Medien (z.B.: Stiftung Warentest – Finanztest, Ausgabe 7/2014: Immobilienkredite “Bankirrtum zu Ihren Gunsten”) verstärkt aufgegriffen wurde, melden sich zahlreiche benachteiligte Bankkunden, um von den Fehlern der Banken und der aktuellen Rechtsprechung zu profitieren.
Unser Angebot:
Aufgrund unserer Spezialisierung und unserer Erfahrung aus zahlreichen Mandaten bieten wir Interessenten zur Prüfung der im Darlehensvertrag enthaltenen Widerrufsbelehrung ein besonders günstiges Prüfungsangebot an.
Rechtsschutzversicherung:
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Rechtsschutzversicherungen Kostendeckung gewähren müssen. Es lohnt sich deshalb die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung prüfen zu lassen.
Einzelfragen:
Des Weiteren möchten wir an dieser Stelle auf unsere Stellungnahmen zu Einzelfragen verweisen:
- Wer kann widerrufen?
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung?
- Hat meine Bank auch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet?
- Kann ich mit einem Widerruf noch abwarten?
- Kredit-Widerruf bei Forward-Darlehen?
- Kredit-Widerruf bei KfW-Darlehen?
- Kredit-Widerruf bei Vorausdarlehen?
- Kredit-Widerruf bei bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung?