Kredit- bzw. Darlehens-Widerruf

3. Juli 2014

Hinweis

Stand: 03.07.2014

Aktuelle Situation: Widerruf eines Kredit-/Darlehensvertrages:

Wir hatten bereits in der Vergangenheit darüber berichtet, dass Kunden seitens ihrer Bank beim Abschluss von Darlehensverträgen häufig mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind und deshalb ihr Darlehen günstig – ohne Vorfälligkeitserklärung – umschulden können.
Nachdem diese Thematik des Kredit- bzw. Darlehenswiderrufs inzwischen von den Medien (z.B.: Stiftung Warentest – Finanztest, Ausgabe 7/2014: Immobilienkredite “Bankirrtum zu Ihren Gunsten”) verstärkt aufgegriffen wurde, melden sich zahlreiche benachteiligte Bankkunden, um von den Fehlern der Banken und der aktuellen Rechtsprechung zu profitieren.

Unser Angebot:

Aufgrund unserer Spezialisierung und unserer Erfahrung aus zahlreichen Mandaten bieten wir Interessenten zur Prüfung der im Darlehensvertrag enthaltenen Widerrufsbelehrung ein besonders günstiges Prüfungsangebot an.

Rechtsschutzversicherung:

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Rechtsschutzversicherungen Kostendeckung gewähren müssen. Es lohnt sich deshalb die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung prüfen zu lassen.

Einzelfragen:

Des Weiteren möchten wir an dieser Stelle auf unsere Stellungnahmen zu Einzelfragen verweisen:

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

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Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.