SR-bonus – Widerruf des Kredit-/Darlehensvertrages – 12.04.2016

11. April 2016

Hinweis

Stand: 11.04.2016

SR-Service- und Verbrauchermagazin “Bonus”: Sendung am 12.04.2016:

Das Service- und Verbrauchermagazin des Saarländischen Rundfunks “bonus” berichtet am 12.04.2016 unter dem Titel “Letzte Chance für Bauherren – Wenn die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag fehlerhaft ist” über die Widerrufsmöglichkeiten bei Kredit- und Darlehensverträgen.

Befristung des sog. “ewigen Widerrufsrechts” bis zum 21. Juni 2016:

Thema ist hierbei unter anderem die inzwischen vom Gesetzgeber umgesetzte Befristung des Widerrufsrechts bei zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Darlehensverträgen, über die wir bereits auf unserer Internetseite berichtet hatten. Danach erlischt das bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zunächst unbefristete und daher auch “ewiges Widerrufsrecht” genannte Widerrufsrecht (siehe hierzu auch: Darlehen widerrufen und günstig – ohne Vorfälligkeitserklärung – umschuldenSonderseiten zum Kredit-/Darlehenswiderruf) nun nach Inkrafttreten des Gesetzes spätestens zum 21. Juni 2016.

Rechtsanwalt Strauß:

Hierzu und zu weiteren Fragen rund um den Darlehens-/Kreditwiderruf wurde Herr Rechtsanwalt Strauß der Kanzlei Thum & Strauß i. Partn. seitens des Saarländischen Rundfunks für das Service- und Verbrauchermagazin Bonus interviewt.

Letzte Chance:

Angesichts der Befristung zum 21.06.2016 verbleibt den Darlehens-/Kreditnehmern, deren Darlehens-/Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, nun eine letzte Chance zum Widerruf. Sie sollten Ihre Darlehensverträge jetzt schnell prüfen lassen, damit bis zum 21.06.2016 noch genügend Zeit zur Ausübung und Umsetzung eines Widerrufs verbleibt.

Unser Angebot:

Interessenten bieten wir aufgrund unserer Spezialisierung und unserer Erfahrung aus zahlreichen Mandaten, auch gegenüber saarländischen Kreditinstituten, zur Prüfung der im Darlehensvertrag enthaltenen Widerrufsbelehrung ein besonders günstiges Prüfungsangebot an.

Finanztest – Stiftung Warentest – test.de:

Da wir uns schon seit Jahren mit Darlehenswiderrufsfällen beschäftigen und vielfach außergerichtlich hervorragende Vergleichslösungen erzielen konnten, werden wir auch von der Stiftung Warentest – test.de – für Kreditwiderrufsfälle empfohlen.

 

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.