02.07.2014:
Forward-Darlehen:
Unter einem Forward-Darlehen versteht man ein Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit ausgezahlt wird. So kann sich der Darlehensnehmer, der einen Zinsanstieg befürchtet, gegen einen Zinsaufschlag das aktuelle Zinsniveau bis zum Ende der Forward-Periode, also bis zum Laufzeitbeginn sichern.
Einzelfallprüfung notwendig:
Auch solche Forward-Darlehen können bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung grds. widerrufen werden. Allerdings sind auch die Umständen im Einzelfall zu berücksichtigen.
Erstberatung:
Hierzu bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.