Finanztest : Widerruf des Kredit-/Darlehensvertrages РErl̦schen des Widerrufsrechts zum 20. Juni 2016

Hinweis

Stand: 21.10.2015

Finanztest Ausgabe 11/2015: „Gesetzesänderung soll Widerruf alter Verträge stoppen“

Wie die Fachzeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe vom November 2015 berichtet, soll das Recht zum Widerruf von Kreditverträgen durch den Gesetzgeber im Jahr 2016 befristet werden: „Beamte aus Finanz- und Justizministerium wollen das Recht zum Widerruf der zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossenen Verträge drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen lassen. Das ist für den 21. März 2016 geplant. Letzter Tag für das Widerrufsrecht wäre dann Montag, der 20. Juni 2016.“

Recht zum Widerruf des Kredit-/Darlehensvertrages:“

In der Vergangenheit hatten wir bereits darüber berichtet, dass Kunden seitens ihrer Bank beim Abschluss von Darlehensverträgen häufig nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren und deshalb ihr Darlehen günstig – ohne Vorfälligkeitserklärung – umschulden können (siehe auch Sonderseiten zum Kredit-/Darlehenswiderruf).

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen:

In den letzten Monaten wurden wir aufgrund unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung vielfach zur Prüfung von Widerrufsbelehrungen beauftragt. Bewertet haben wir hierbei hunderte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen, wie z.B. der BW-Bank, der BHW-Bausparkasse AG, der Commerzbank AG, der Deutschen Bank AG, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG, der DKB-Deutsche Kreditbank AG, der DSL-Bank, der ING-Diba, der Landesbank Saar, der PSD-Bank, der Santander Consumer Bank AG, der Sparda-Bank, der SKG-Bank, der Sparkassen (diverse Stadt- und Kreissparkassen), der Volks- und Raiffeisenbanken aus dem gesamten Bundesgebiet und weiterer Kreditinstitute und Bausparkassen. Daher können wir die Zahlen der Verbraucherzentralen durchaus bestätigen, wonach ca. 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen in den zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Kreditverträgen fehlerhaft sind.

Widerruf der Kredit-/Darlehensverträge:

Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung können Darlehensnehmer ihren Darlehensvertrag derzeit noch nahezu unbegrenzt widerrufen und so auch von den aktuell günstigen Zinssätzen profitieren. Oftmals können Kreditnehmer hier tausende von Euro Zinsen sparen. Bei schon zurückgezahlten Darlehen kann u.a. eine bereits an die Bank gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.

Geplante Gesetzesänderung: Erlöschen des Widerrufsrechts:

Das bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen derzeit noch nahezu unbefristete Recht der Darlehensnehmer zum Widerruf will der Gesetzgeber nun auch für bereits abgeschlossene Darlehensverträge befristen. Dies soll im Rahmen der bis zum 31. März 2016 umzusetzenden EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie geschehen. Da eine echte Rückwirkung verfassungsrechtlich problematisch ist, werden derzeit für die Begrenzung des Widerrufsrechts verschiedene Übergangsfristen für solche Altverträge diskutiert. Zum einen wird geäußert, dass die Widerrufsrist nach 12 Monaten und 14 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes ablaufen soll. Zum anderen ist davon die Rede, dass die Übergangsfrist nur 3 Monate belaufen soll. Dann würde man zu der aus dem oben zitierten Artikel der Zeitschrift Finanztest genannten Erlöschensfrist am 20.06.2016 gelangen.

Schnell handeln!

Angesichts solcher bevorstehender – für die Darlehensnehmer nachteiliger – Gesetzes-Änderungen sollten Sie Ihre Darlehensverträge schnell prüfen lassen, damit zur Prüfung und Umsetzung Ihrer Rechte noch genügend Zeit verbleibt.

Unser Angebot:

Aufgrund unserer Spezialisierung und unserer Erfahrung aus zahlreichen Mandaten bieten wir Interessenten zur Prüfung der im Darlehensvertrag enthaltenen Widerrufsbelehrung ein besonders günstiges Prüfungsangebot an.

Erfolge für unsere Mandanten:

Bislang konnten wir für viele unserer Mandanten in solchen Darlehenswiderrufsfällen Erfolge erstreiten, wobei vielfach auch außergerichtlich hervorragende Vergleichslösungen erzielt werden konnten.

Deshalb werden wir auch von der Stiftung Warentest – test.de – für Kreditwiderrufsfälle empfohlen.