Kredit-Widerruf – Wer kann widerrufen?

3. Juli 2014

Hinweis

Stand: 02.07.2014

Wer kann seinen Kredit-/Darlehensvertrag widerrufen?

Grundsätzlich kann der Darlehensnehmer auch heute noch seinen älteren Darlehensvertrag widerrufen, wenn er seitens der Bank nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind in der Regel ab November 2002 von Verbrauchern abgeschlossene Immobilienkredite von der Widerrufsproblematik betroffen, sodass es Sinn macht, diese Darlehensverträge näher überprüfen zu lassen. Nach Auswertungen der Verbraucherzentralen sind sogar ca. 80 % der seitens der Kreditinstitute verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.

Prüfungsangebot:

Aufgrund unserer Spezialisierung und unserer Erfahrung aus zahlreichen Mandaten bieten wir Interessenten zur Prüfung der im Darlehensvertrag enthaltenen Widerrufsbelehrung ein besonders günstiges Prüfungsangebot an.

Ihr Nutzen:

Diejenigen, die ihren Kredit widerrufen können, können von den aktuell günstigen Zinskonditionen profitieren. Sie können z.B. ihren alten Darlehensvertrag zinsgünstig umschulden oder ablösen. Falls der Darlehensvertrag bereits gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst wurde, kann grds. die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückgefordert werden.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.