Stand: 02.07.2014
Wer kann seinen Kredit-/Darlehensvertrag widerrufen?
Grundsätzlich kann der Darlehensnehmer auch heute noch seinen älteren Darlehensvertrag widerrufen, wenn er seitens der Bank nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind in der Regel ab November 2002 von Verbrauchern abgeschlossene Immobilienkredite von der Widerrufsproblematik betroffen, sodass es Sinn macht, diese Darlehensverträge näher überprüfen zu lassen. Nach Auswertungen der Verbraucherzentralen sind sogar ca. 80 % der seitens der Kreditinstitute verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Prüfungsangebot:
Aufgrund unserer Spezialisierung und unserer Erfahrung aus zahlreichen Mandaten bieten wir Interessenten zur Prüfung der im Darlehensvertrag enthaltenen Widerrufsbelehrung ein besonders günstiges Prüfungsangebot an.
Ihr Nutzen:
Diejenigen, die ihren Kredit widerrufen können, können von den aktuell günstigen Zinskonditionen profitieren. Sie können z.B. ihren alten Darlehensvertrag zinsgünstig umschulden oder ablösen. Falls der Darlehensvertrag bereits gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst wurde, kann grds. die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückgefordert werden.