Kredit-Widerruf – Rechtsschutzversicherung

3. Juli 2014

Hinweis

03.07.2014:

Aktuelle Situation: Widerruf eines Kredit-/Darlehensvertrages:

Wie bereits berichtet, wurden Kunden seitens ihres Kreditinstituts beim Abschluss von Darlehensverträgen häufig nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt, sodass diese auch noch heute ihren Darlehensvertrag widerrufen können. Nachdem dieses Thema von den Medien, insbesondere der Stiftung Warentest – Finanztest (Ausgabe 7/2014) aufgegriffen wurde, sehen sich die Rechtsschutzversicherungen zahlreicher Kostendeckungsanfragen ihrer Versicherten, die sich gegen ihre Bank zur Wehr setzen wollen, ausgesetzt.

Rechtsschutzversicherungen:

Insoweit haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich Rechtsschutzversicherungen häufig ihrer Kostendeckungspflicht dadurch zu entziehen versuchen, dass diese ihre Kunden mit fehlerhaften Aussagen auf angeblich einschlägige Ausschlussklauseln verweisen.

Eintrittspflicht:

Es ist daher nicht selten, dass wir nach Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung zu dem Ergebnis gelangen, dass diese entgegen ihrer zunächst gegenüber unseren Mandanten getroffenen Aussage doch eintrittspflichtig sind.

Prüfung der Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB):

Daher sollten sich Kunden von ihrer Rechtsschutzversicherung nicht abwimmeln, sondern eine nicht plausible Ablehnung der Kostendeckung überprüfen lassen.
Ob eine Rechtsschutzversicherung in Fällen des Kreditwiderrufs eintrittspflichtig ist, lässt sich aufgrund der unterschiedlich ausgestalteten ARB nicht pauschal sagen. In vielen Fällen besteht jedoch eine Kostendeckungspflicht, sodass die Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltsgebühren übernehmen und die Prozesskostenrisiken tragen muss.

Daher ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich, die wir für unsere Mandanten gerne vornehmen.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.