Kreissparkasse Kaiserslautern – S-VorsorgePlus – Zinsanpassungsklausel – Urteil

Hinweis

Stand: 28.09.2018

Kreissparkasse Kaiserslautern – Schreiben zur Zinsanpassungsklausel im Riester-Banksparplan „VorsorgePlus“ :

Ãœber das Schreiben der KSK Kaiserslautern vom 13.09.2018, mit dem diese ihre Kunden des sog. Riester-Banksparplans „S-VorsorgePlus“ zur Zustimmung zu einer neuen Zinsanpassungsklausel gebeten hatte, haben wir bereits mehrfach berichtet (Kreissparkasse Kaiserslautern – VorsorgePlus – Zinsanpassung – Riester-Banksparplan; Kreissparkasse Kaiserslautern – Schreiben zur Zinsanpassung S-VorsorgePlus) und den Kunden dazu geraten, der neuen Zinsanpassungsklausel nicht vorschnell zu zustimmen.

„Aktueller Anlass“:

Unklar war noch, aus welchem von der Kreissparkasse Kaiserslautern in ihrem Schreiben nur pauschal angeführten, aber nicht näher konkretisierten „aktuellen Anlass“ diese gerade jetzt, ihre Kunden über die Unwirksamkeit der in ihrem sog. Riester-Banksparplan „S-VorsorgePlus“ enthaltenen Zinsanpassungsklausel informiert hat. Diesbzgl. konnte bislang nur spekuliert werden. In einer Pressemitteilung der Stiftung Warentest – Finanztest vom 21.09.2018 war zu lesen, dass die Kreissparkasse Kaiserslautern ihre Kunden aufgrund „vermehrter Kundenanfragen zu dieser Thematik“ angeschrieben habe.

Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 27.07.2018:

Inzwischen ist uns aber bekannt geworden, dass die Verbraucherzentrale Baden Württemberg e.V. beim Landgericht Kaiserslautern ein Urteil gegen die Kreissparkasse Kaiserslautern vom 27.07.2018 (Az.: 3 O 65/18, noch nicht rechtskräftig) erstritten hat, wonach es der Kreissparkasse untersagt wird, sich gegenüber Verbrauchern auf die – in den sog. „S-VorsorgePlus“-Verträgen enthaltene – unwirksame Zinsanpassungsklausel zu berufen.
In ihrem September-Schreiben hatte die Kreissparkasse Kauserslautern das gegen sie ergangene Urteil mit keiner Silbe erwähnt. Nach unserer Ansicht spricht vieles dafür, dass in diesem Urteil der wahre „aktuelle Anlass“ des Schreibens der Kreissparkasse liegen dürfte.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:

Nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 27.09.2018 rät auch diese davon ab, die neue Zinsanpassung zu akzeptieren.

Bewertung:

Daher k̦nnen wir Рungeachtet des intransparenten Vorgehens der Kreissparkasse Kaiserslautern Рden Kunden weiterhin nur raten, von einer vorschnellen Zustimmung zu der seitens der Kreissparkasse vorgegebenen neuen Zinsanpassungsklausel abzusehen.

Es besteht für Sie das nicht unerhebliche Risiko, dass Sie bei einer nicht interessengerechten rückwirkenden Zinsanpassungsklausel nicht nur auf Rechte, sondern in Anbetracht der langjährigen Verzinsung auch auf Zinsen für die Vergangenheit wie auch für die Zukunft und somit auf viel Geld verzichten.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da den über viele Jahre hinweg angebotenen Riester-Banksparplänen „S-VorsorgePlus“ unterschiedliche Vertragsbedingungen zugrunde liegen, ist eine Einzelfallbewertung unerlässlich.
Im Rahmen unserer kostengünstigen Erstberatung zeigen wir Ihnen Möglichkeiten zur für Sie günstigen weiteren Vorgehensweise auf. Zudem arbeiten wir mit erfahrenen Finanzmathematikern zusammen, mit deren Hilfe die Umsetzung von Zinsanpassungen überprüft werden kann.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de Wir unterstützen Sie gerne!