RvH AG & Co. KG i.L. – Rückforderung von Ausschüttungen – 2015

26. Februar 2015
Kategorien: Leasingfonds

Hinweis

Stand: 26.02.2015

RvH AG & Co. KG i.L.:

Wir beschäftigen uns schon seit einiger Zeit mit der ALBIS Capital AG & Co. KG, die sich mittlerweile in Liquidation befindet und inzwischen zur RvH AG & Co. KG i.L. umfirmiert ist. So hatten wir bereits in der Vergangenheit u.a. über deren Zahlungsaufforderungen berichtet und vor unbedachten Vergleichsabschlüssen gewarnt.

Schreiben der Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann und Kollegen zur Rückforderung von Ausschüttungen:

Aktuell lässt die RvH Verwaltungs AG als Liquidatorin der RvH AG & Co. KG i.L. Anleger über die Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann und Kollegen, Karlsruhe anschreiben und fordert diese zur (Rück-)Zahlung der während der bisherigen Laufzeit gewährten gewinnunabhängigen Ausschüttungen auf. Dabei wird behauptet, dass die Gesellschaft zu solch einer Rückforderung berechtigt sei. Zugleich wird den Anlegern eine relativ kurze Zahlungsfrist gesetzt und bereits darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann und Kollegen im Falle des fruchtlosen Fristablaufs beauftragt seien, unverzüglich Klage einzureichen.

Einschätzung:

Wir haben jedoch Zweifel, ob ein solcher Anspruch der RvH AG & Co. KG i.L. auf Rückforderung der gewährten Ausschüttungen uneingeschränkt und gegenüber jedem Anleger in voller Höhe besteht.
Voraussetzung hierfür wäre nach unserer Bewertung ein entsprechend negatives Auseinandersetzungs- bzw. Abfindungsguthaben. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang auch, welche Beteiligungsmodelle – “Classic”, “Plus” und/oder “Sprint” – der Anleger abgeschlossen hat. Wurden mehrere Beteiligungsmodelle gezeichnet, so darf nach unserer Ansicht keine isolierte Betrachtung der jeweiligen Kapitalkontostände vorgenommen werden.

Hilfestellung – Rechtliche Möglichkeiten – Erstberatung:

Daher sollten sich Anleger durch die Klageankündigung nicht einschüchtern lassen. Anstatt der Zahlungsaufforderung vorschnell nachzukommen, sollte zuerst eine Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten eingeholt werden. Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.