DSK Leasing GmbH & Co. KG – Mitteilung der Depotdaten?

17. August 2012
Kategorien: Leasingfonds

Hinweis

Stand: 16.08.2012

Wie den Anlegern der heutigen DSK Leasing GmbH & Co. KG i.L. (vormals DSK Leasing AG & Co. KG, im Folgenden: DSK) mit Anlegerrundschreiben vom Juli 2012 mitteilt wurde, sollen von der DSK an der AutoBank AG gehaltene Aktien voraussichtlich Anfang September 2012 im Wege der Vorabausschüttung an die Anleger ausgekehrt werden.

Damit eine solche Übertragung erfolgen kann, werden die Anleger nun seitens der DSK Leasing Verwaltung GmbH als Liquidatorin der DSK Leasing GmbH & Co. KG i.L. aufgefordert, ihre Depotdaten (Depotbank, Depotnummer, Clearstream Banking Kontonummer) der Anlegerverwaltung (HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der Rothmann & Cie AG) mitzuteilen. Anleger, die noch über kein Depot verfügen, müssten hierzu zunächst bei einer Bank ein Wertpapierdepot eröffnen.

Es stellt sich daher die Frage, ob zur Auskehrung der Aktien seitens der Anleger ein Depot eröffnet werden soll bzw. die Depotdaten an die Anlegerverwaltung mitgeteilt werden sollen.

Diese Frage kann jedoch nicht generell beantwortet werden. Vielmehr ist eine individuelle Beurteilung der Fallkonstellation des jeweiligen Anlegers erforderlich.

Hierbei ist unter anderem von Bedeutung, dass den Anlegern Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der DSK Leasing AG & Co. KG zustehen können. Deren Durchsetzung könnte im Einzelfall nicht mehr möglich sein bzw. erschwert werden.

Des Weiteren ist fraglich, welche Wertigkeit den Aktien der österreichischen Autobank AG tatsächlich zukommt und wie diese sich in Zukunft entwickeln wird. Sollten zahlreiche Anleger ihre Aktien der Auto Bank AG unmittelbar nach Erhalt veräußern, so besteht das Risiko, dass ein nicht unerheblicher Kursverfall einsetzt.

Geschädigte Anleger sollten daher aus unserer Sicht der Aufforderungen der DSK nicht ungeprüft nachkommen, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Hierzu bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an.

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Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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