DSK Leasing AG & Co. KG

2. August 2011

Hinweis

Stand: 02.08.2011

Die heutige DSK Leasing GmbH & Co. KG (vormals DSK Leasing AG & Co. KG, im Folgenden: DSK), die zum Konzern der ALBIS Leasing AG gehört und ihren Sitz in Oberhaching bei München hat, wurde von der Rothmann & Cie. AG, deren Rechtsnachfolgerin die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ist, konzipiert. Komplementärin ist die DSK Leasing Verwaltung GmbH.

Investitions-/Beteiligungsmöglichkeiten:

An der DSK konnten sich Anleger im Rahmen des sog. LeaseFonds VII mit einer Einmaleinlage („Classic“ oder „Classic Plus“) oder mit einer Rateneinlage („Sprint“) entweder unmittelbar oder mittelbar als Kommanditisten über die Dr. Conrad Treuhand GmbH beteiligen.

Risiken:

U.a. beinhaltet die Beteiligung an der DSK für die Anleger das sog. Totalverlustrisiko. Das heißt, die Anleger können ihre bislang eingezahlten Einlagen vollständig verlieren. Hinzu kommt je nach Beteiligungsmodell das Risiko, dass die Anleger in Höhe der erhaltenen oder wiederangelegten gewinnunabhängige Entnahmen/Ausschüttungen erneut zahlen müssen. …

Berater/Vermittler:

Wie uns von Anlegern der DSK geschildert wurde, haben ihnen die Berater/Vermittler die Beteiligung als risikolose Geldanlage zur sicheren Altersvorsorge empfohlen. Hierzu ist sie aber aufgrund der erheblichen Risiken nicht geeignet.

Beteiligungen an der DSK wurden unseren Mandanten u.a. von Beratern der Financial World Wirtschaftsberatung AG, Saarbrücken vermittelt.

Situation:

Wie bereits den Rundschreiben der DSK entnommen werden konnte, befindet sich diese in finanziellen Schwierigkeiten. Deshalb sah sich die DSK schon nicht mehr zur Auszahlung der anvisierten Ausschüttungen in der Lage.

Schreiben vom 29.07.2011:

Nun wurden die Anleger mit Schreiben vom 29.07.2011 seitens der Geschäftsführung darüber in Kenntnis gesetzt, dass die DSK liquidiert, also aufgelöst werden soll.

Wie z.B. die Liquidation der ebenfalls zum ALBIS-Konzern gehörenden ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (vormals: ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG) zeigt, könnte eine Liquidation für die Anleger im vollständigen Verlust ihrer bereits erbrachten Einlagenzahlungen und im Einfordern weiterer Zahlungen enden. Hiergegen führen wir bereits für geschädigte Anleger gerichtliche Klageverfahren.

Offenbar soll das Risiko eines solchen Liquidationsendes den DSK-Anlegern nicht allzu deutlich werden. Denn diesen werden bei Zustimmung zur Liquidation Aktien der österreichischen Autobank AG, an der die DSK selbst beteiligt ist, angeboten.

Nach unserer Einschätzung sollte einer Liquidation nicht voreilig zugestimmt werden.

Zum einen ist fraglich, welche Wertigkeit den Aktien der österreichischen Autobank AG tatsächlich zukommt und wie diese sich in Zukunft entwickeln wird.
Zum anderen besteht das Risiko, dass geschädigte Anleger ihre Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche verlieren könnten. Deshalb sollten sie deren Durchsetzbarkeit zunächst anwaltlich prüfen lassen.

Rechtliche Einschätzung:

Bei Täuschung über die Risiken stehen den Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht auch Schadensersatzansprüche zu.
Ggfs. können Anleger ihre Beteiligung auch noch heute widerrufen.
Weiter wird zu klären sein, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung (siehe unter Erfolge) erfolgt ist.

Geschädigte Anleger sollten daher aus unserer Sicht den Zahlungsaufforderungen der DSK nicht ungeprüft nachkommen und nicht voreilig einer Liquidation zustimmen, sondern ihre Verteidigungsmöglichkeiten und Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Hierzu bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an.

Hinweisen möchten wir noch darauf, dass einige Rechtsanwälte, die offenbar mit dem Vertrieb in Kontakt stehen, die Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern gegen den Vertrieb/Vermittler/Berater nicht verfolgen, obwohl gerade hier oftmals gute Erfolgsaussichten bestehen. Solche Interessenkollisionen bestehen bei uns nicht. Wir sind allseits unabhängig und nur den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Lesen Sie mehr zu unserer Philosophie.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.