Stand: 17.04.2012
Die ALBIS Capital AG & Co. KG, die zum Konzern der ALBIS Leasing Gruppe gehörte und ihren Sitz in Hamburg hat, wurde von der Rothmann & Cie. AG, deren Rechtsnachfolgerin die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ist, konzipiert. Komplementärin ist heute die RvH Verwaltungs AG (vormals ALBIS Capital Verwaltung AG).
Investitions-/Beteiligungsmöglichkeiten:
An der ALBIS Capital AG & Co. KG konnten sich Anleger im Rahmen des sog. LeaseFonds VI mit einer Einmaleinlage („Classic“ oder „Classic Plus“) oder mit einer Rateneinlage („Sprint“) entweder unmittelbar oder mittelbar als Kommanditisten über die Dr. Conrad Treuhand GmbH beteiligen.
Risiken:
U.a. beinhaltet die Beteiligung für die Anleger das sog. Totalverlustrisiko. Das heißt, die Anleger können ihre bislang eingezahlten Einlagen vollständig verlieren. Hinzu kommt je nach Beteiligungsmodell das Risiko, dass die Anleger in Höhe der erhaltenen oder wiederangelegten gewinnunabhängigen Entnahmen/Ausschüttungen erneut zahlen müssen. …
Berater/Vermittler:
Wie uns von Anlegern geschildert wurde, haben ihnen Berater/Vermittler die Beteiligung als risikolose Geldanlage zur sicheren Altersvorsorge empfohlen. Hierzu ist sie aber aufgrund der erheblichen Risiken nicht geeignet.
Beteiligungen an der ALBIS Capital AG & Co. KG wurden unseren Mandanten u.a. von Beratern der Financial World Wirtschaftsberatung AG, Saarbrücken vermittelt.
Situation:
Wie bereits den Rundschreiben der ALBIS Capital AG & Co. KG entnommen werden konnte, befindet sich diese in finanziellen Schwierigkeiten.
Schreiben vom März 2012:
Nun wurden die Anleger mit einem Schreiben vom März 2012 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die ALBIS Capital AG & Co. KG zum 30.06.2012, 24:00 Uhr liquidiert, also aufgelöst werden soll. Hierzu soll eine schriftliche Beschlussfassung erfolgen.
Wie z.B. die Liquidation der ebenfalls zum ALBIS-Konzern gehörenden ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (vormals: ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG) zeigt, könnte eine Liquidation für die Anleger im vollständigen Verlust ihrer bereits erbrachten Einlagenzahlungen und im Einfordern weiterer Zahlungen enden. Hiergegen führen wir bereits für geschädigte Anleger gerichtliche Klageverfahren.
Offenbar sollen die Anleger durch das Aufzeigen – jedoch für uns in der Höhe nicht nachvollziehbarer – Kosten, die bei einer Insolvenz anfielen, zur Zustimmung zur Liquidation bewegt werden.
Nach unserer Einschätzung sollte einer Liquidation nicht voreilig zugestimmt werden.
Zum einen ist zu beachten, dass bei einer von der ALBIS Capital AG & Co. KG vorgeschlagenen Liquidation ein von der Gesellschaft bestimmter Liquidator eingesetzt wird, der die Auflösung der Gesellschaft und die Verteilung der Gelder vornimmt. Bei einer Insolvenz dagegen erfolgt dies durch einen (unabhängigen) Insolvenzverwalter.
Zum anderen besteht das Risiko, dass geschädigte Anleger ihre Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche verlieren könnten. Deshalb sollten sie deren Durchsetzbarkeit zunächst anwaltlich prüfen lassen.
Rechtliche Einschätzung:
Bei Täuschung über die Risiken stehen den Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht auch Schadensersatzansprüche zu.
Ggfs. können Anleger ihre Beteiligung auch noch heute widerrufen.
Weiter wird zu klären sein, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung (siehe unter Erfolge) erfolgt ist.
Geschädigte Anleger sollten daher aus unserer Sicht Zahlungsaufforderungen der ALBIS Capital AG & Co. KG nicht ungeprüft nachkommen und nicht voreilig einer Liquidation zustimmen, sondern ihre Verteidigungsmöglichkeiten und Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Hierzu bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an.
Hinweisen möchten wir noch darauf, dass einige Rechtsanwälte, die offenbar mit dem Vertrieb in Kontakt stehen, die Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern gegen den Vertrieb/Vermittler/Berater nicht verfolgen, obwohl gerade hier oftmals gute Erfolgsaussichten bestehen. Solche Interessenkollisionen bestehen bei uns nicht. Wir sind allseits unabhängig und nur den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Lesen Sie mehr zu unserer Philosophie.