SHB Renditefonds 6 – Saturia GmbH – Gesellschafterversammlung 13.09.2019 – Aktuelles

Hinweis

26.08.2019:

SHB Renditefonds 6:

Ãœber die Renditefonds 6 GmbH & Co. KG (zuvor: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG und im Folgenden: Renditefonds 6), an der sich Anleger entweder mit einer stillen Beteiligung – sog. „CLASSIC“ – oder mittelbar über die Aequitas Treuhand GmbH als Kommanditisten mit einer Einmaleinlage – sog. „RENDITEMAXX“ oder „Clevere KOMBI“ – oder mit einer Rateneinlage sog. „IMMORENTE“ bzw. „IMMORENTE Plus“ beteiligen konnten haben wir bereits berichtet (SHB Renditefonds 6 – Aktuelles – Risiken – Handlungsbedarf – Anlegergemeinschaft?).

Einladung zur Ordentliche Gesellschafterversammlung am 13. September 2019:

Aktuell erhielten die Anleger des Renditefonds 6 die Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2018 am 13.09.2019 in München.

Änderung (Neufassung) der Gesellschaftsverträge der Fonds- und Objektgesellschaften:

Auf dieser soll u.a. über eine Änderung (Neufassung) des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft – Renditefonds 6 GmbH & Co. KG – abgestimmt werden. Zudem soll die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ermächtigt werden, einer Änderung des Gesellschaftsvertrages der „EHP Bayern und Baden-Württemberg GmbH & Co. KG“ (Objektgesellschaft 1) sowie der „Objekte Ehingen GmbH & Co. KG“ (Objektgesellschaft 2) zuzustimmen.

  • Erläuterungen und Hintergründe:

Solche Beschlussanträge zur Änderung der Gesellschaftsverträge sollten bereits im schriftlichen Umlaufverfahren im November 2018 gefasst werden, was jedoch aufgrund der zu geringen Stimmabgabequote scheiterte.

  • Internetseite Saturia GmbH:

Hinsichtlich der beabsichtigten Änderungen bzw. Neufassungen (Stand November 2018) wird seitens des Renditefonds 6 in den sog. „Erläuterungen …“, die der Einladung beigefügt waren, auf den vollständig abgedruckten Wortlaut der Gesellschaftsverträge verwiesen, die im Anleger-Login auf der Internetseite der Saturia GmbH zu finden seien. Wie uns aber ganz aktuell von Anlegern des Renditefonds 6 mitgeteilt wurde, konnten diese auf der Internetseite der Saturia GmbH bislang (Stand: 26.08.2019) keine solch abgeänderten oder neugefassten Gesellschaftsverträge finden, die jetzt in der Fassung November 2018 zur Abstimmung gestellt werden sollen.

  • Bewertung:

Da es in der Beschlussvorlage auch heißt, dass der bisherige Gesellschaftsvertrag seine Geltung verliert, können wir Anleger nur davor warnen, – ohne entsprechende Kenntnis – den zur Abstimmung gestellten Änderungen zuzustimmen oder der Aequitas Treuhand GmbH eine diesbzgl. Weisung zur Stimmrechtsausübung zu erteilen.

Risiken:

Ãœber die ohnehin schon bestehenden erheblichen Risiken, die bei geschlossenen KG-Fonds-Beteiligungen oder stillen Beteiligungen bestehen, hatten wir bereits berichtet (SHB Renditefonds 6 – Aktuelles – Risiken – Handlungsbedarf).

Bewertung – Aktuelle Entwicklungen:

Nach unserer Ansicht dürften sich diese allgemeinen Risiken auch im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen noch weiter erhöhen.

  • Höhere Darlehensverbindlichkeiten:

Während das Darlehen, das die Objektgesellschaft – Objekte Ehingen GmbH & Co. KG – betrifft, zum 31.12.2008 noch mit ca. 6,47 Mio. EUR offenstand, wurde dieses im Rahmen der Anschlussfinanzierung sogar noch um einen Betrag in Höhe von ca. 3,59 Mio. EUR auf ca. 10 Mio. EUR erhöht.

  • Rothmühl-Passagen:

Hinsichtlich des Objekts „Rothmühl-Passagen“ in Roth hat die Fondsgesellschaft im 1. Halbjahresbericht 2019 jetzt einräumen müssen, dass die dortige Leerstandsquote aufgrund von auslaufenden Mietverträgen im Laufe des Jahres „auf voraussichtlich ca. 16%“ ansteigen werde. „Die Vermietungsquote im 4. Quartalwerde sich weiter negativ entwickeln„.

Schadensersatz – Verjährung:

Anlegern, die über die Risiken einer Kapitalanlage nicht hinreichend im Sinne der BGH-Rechtsprechung aufgeklärt worden sind, stehen Schadensersatzansprüche zu.

Anleger des Renditefonds 6 müssen hierbei aufgrund der Emissionen in den Jahren von 2009 und 2010 jetzt die Verjährung beachten, sodass hier dringender Prüfungs- bzw. Handlungsbedarf besteht.

Unser Angebot an Sie – Erstbewertung:

Da im Einzelfall zu klären ist, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung erfolgt ist und welche rechtlichen Möglichkeiten der jeweilige Anleger hat, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de