26.06.2019:
DIG Premium Select bR – Unternehmensgruppe ArgoVent:
Über die verschiedenen als GbR ausgestalteten DIG Fonds – DIG Premium Select bR oder DIG Special bR – der zur Unternehmensgruppe ArgoVent gehörenden Deutsche Immobilien Gesellschaft, mit der wir uns schon seit Jahren beschäftigen, die erheblichen Verluste und die für die Anleger ganz erheblichen Haftungsrisiken hatten wir bereits berichtet (DIG Premium Select – Argovent – Schreiben zur Bankverbindung).
Schreiben von Juni 2019 zur Bankverbindung für Ratenzahlungen:
Jetzt wurden die Raten zahlenden Anleger mit Schreiben vom Juni 2019 seitens der DIG Premium Select bR bzw. -bR 2 bzw. ArgoVent darüber informiert, dass die Gesellschaften immer noch keine neue Bankverbindung mit der Möglichkeit des Lastschrifteinzugs einrichten konnten. Des Weiteren sollen die Anleger die offenen Raten auf ihre Beteiligung veranlassen und die laufenden Einzahlungen wieder selbst veranlassen.
Bewertung – Erfahrungen:
- Der Umstand, dass immer noch keine Bankverbindung mit der Möglichkeit des Lastschrifteinzugs für die Ratenzahlungen eingerichtet werden konnte, lassen unsere ohnehin schon vorhandenen Bedenken noch größer werden, zumal in Schreiben vom Januar 2019 zunächst von “technischen Schwierigkeiten” und in Schreiben vom März 2019 dann die Rede davon war, dass hinsichtlich der Einrichtung einer solchen neuen Bankverbindung eine Reihe von Anfragen bei Banken gestellt wurde (vgl. DIG Premium Select – Argovent – Schreiben zur Bankverbindung). Offenbar waren diese bis heute vergeblich.
- Hinzu kommt, dass – wie z.B. die DIG Premium Select bR / ArgoVent im Jahr 2018 einräumen musste – in einer Vielzahl der Fälle Anfangsverluste durch die entstandenen Kosten aus der Gründungszeit der Gesellschaft sowie die laufenden Kosten durch die Wertentwicklung der Beteiligung nicht wieder ausgeglichen werden konnten, sodass das Haftungsrisiko besonders hoch ist.
- Uns sind Fälle bekannt, in denen bei bereits im Jahr 2017 gekündigten Beteiligungen an der DIG Premium Select bR immer noch keine Auseinandersetzungsguthaben seitens derselben berechnet und somit ausgezahlt worden sind.
- Da wir bereits zahlreiche Anleger der DIG-Fonds vertreten, wurde uns von vielen unserer Mandanten geschildert, dass diese bei Abschluss ihrer Beteiligung nicht über die ganz erheblichen Risiken aufgeklärt worden waren. Ihnen war ihre Mithaftung für die Verluste der Gesellschaften nicht klar.
Ein Anleger als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet nicht nur mit der gezeichneten Einlage, sondern gesamtschuldnerisch mit den anderen Gesellschaftern für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit seinem gesamten Vermögen.
Deshalb sind GbR-Fonds nach unserer Einschätzung als besonders riskante Kapitalanlagen zu qualifizieren.
Schadensersatz – Aufklärungspflichten nach BGH:
Über solche Haftungsrisiken sowie über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sind Anleger nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären.
Ist eine solche Aufklärung nicht erfolgt, stehen Anlegern Schadensersatzansprüche zu. Zudem kommt bei arglistiger Täuschung über die Risiken eine außerordentliche Kündigung in Betracht.
Unser Angebot an Sie – Erstberatung:
Da im Einzelfall u.a. zu klären ist, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung erfolgt war, ist eine individuelle Prüfung hier unerlässlich.
Daher bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Da hinsichtlich der Schadensersatzansprüche auch die Verjährung zu beachten ist, sollten Anleger nicht weiter zuwarten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.
Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de