IVG Immobilien AG – IVG EuroSelect Fonds

28. August 2013

Hinweis

Stand: 28.08.2013

Schutzschirm für die IVG Immobilien AG:

Wie das Handelsblatt am 21.08.2013 berichtete, hat das Amtsgericht Bonn zur Sanierung des hoch verschuldeten Immobilienunternehmens IVG Immobilien AG, Bonn einem Antrag auf Durchführung eines sog. Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) stattgegeben.

IVG EuroSelect Fonds:

Welche Auswirkungen die Probleme der IVG Immobilien AG auf die von den IVG-Gesellschaften gemanagten Immobilienfonds haben wird, ist zur Zeit noch unklar.
Unabhängig von dieser aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung der IVG Immobilien AG können auch einige der IVG EuroSelect Fonds derzeit nicht mit positiven Nachrichten für die Anleger aufwarten.

IVG Euro Select Fonds 07, 08, 09 und 11:

Bei den geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect sieben GmbH & Co. KG, IVG EuroSelect acht GmbH & Co. KG, IVG EuroSelect neun GmbH & Co. KG und IVG EuroSelect elf GmbH & Co. KG mussten die Ausschüttungen wiederholt reduziert werden. Ursache hierfür sind u.a. offenbar negative Wechselkursentwicklungen zwischen GBP und EUR, die sich auf die Immobilien mit Standort London beziehen.

IVG Euro Select Fonds 10:

Der Fonds IVG EuroSelect zehn GmbH & Co. KG hat zwar aufgrund seiner im niederländischen Amersfoort gelegenen Immobilie nicht mit Wechselkursproblem zu kämpfen. Wegen eines anstehenden Mieterwechsels soll die Liquiditätsreserve weiter aufgestockt werden, was sich für die Anleger negativ hinsichtlich der Ausschüttungen auswirkt.

IVG Euro Select Fonds 14:

Bei der IVG EuroSelect vierzehn GmbH & Co. KG (“The Gherkin”) führten nach Angaben der IVG markt- bzw. wechselkursbedingte Verletzungen darlehensvertraglicher Vereinbarungen dazu, dass erzielte Überschüsse nicht an die Anleger ausgeschüttet werden konnten.

Risiken:

U.a. beinhalten die Beteiligungen an den geschlossenen Immobilienfonds für die Anleger das sog. Totalverlustrisiko. Das heißt, die Anleger können ihre bislang eingezahlten Einlagen vollständig verlieren. Hinzu kommt das Risiko, dass die Anleger in Höhe der erhaltenen gewinnunabhängigen Entnahmen/Ausschüttungen erneut Zahlungen erbringen müssen.

Berater/Vermittler:

Berater/Vermittler mussten ihre Kunden nicht nur über diese schwerwiegenden Risiken, sondern auch über fondsspezifische Risiken wie z.B. Wechselkursrisiken, Risiken einer sog. Spezialimmobilie, etc. aufklären.
Banken waren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zudem hinsichtlich sog. verdeckter Rückvergütungen (“Kick-backs”) aufklärungspflichtig.

Rechtliche Einschätzung:

Bei Verschweigen bzw. arglistiger Täuschung über die Risiken der Fondsbeteiligung stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater/Vermittler/Bank wie ggfs. auch gegenüber den Gründungsgesellschaften zu.
Es wird daher zu klären sein, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung (siehe unter Erfolge) erfolgt ist.
Geschädigte Anleger sollten daher auch aus Verjährungsgesichtspunkten nicht weiter zuwarten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Über positive Gerichtsurteile wurde bereits berichtet.

Hilfestellungen für Geschädigte Anleger:

Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.