SHB-Fonds – Objekte Fürstenfeldbruck und München – Gesellschafterversammlung – Aktuelles

2. Dezember 2019

Hinweis

02.12.2019:

SHB-Fonds:

Wir haben bereits über verschiedene SHB-Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG, an denen sich Anleger mit verschiedenen Beteiligungsarten als stille Gesellschafter – sog. „CLASSIC“/stille Beteiligung) – oder mittelbar als Kommanditisten mit einer Einmaleinlage oder einer in Raten zu zahlenden Einlage – sog. „RENDITEMAXX“, „Clevere KOMBI“, „IMMORENTE“ oder „IMMORENTE Plus“ – beteiligen konnten und der erheblichen Risiken berichtet (z.B.: SHB Renditefonds 6 – Aktuelles – Risiken – Handlungsbedarf – Anlegergemeinschaft?).

Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG:

Diese Risiken zeigen sich auch aufgrund der Beteiligungen der Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG (zuvor: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG):

  • Diese ist mit 11% der Kommanditanteile und ca. 15 Mio. EUR an der Renditefonds 6 GmbH & Co. KG beteiligt, bei der u.a. die Probleme hinsichtlich des Objekts „Rothmühl-Passagen“ in Roth zu nennen sind. Hier musste die Fondsgesellschaft im 1. Halbjahresbericht 2019 einräumen, dass die dortige Leerstandsquote aufgrund von auslaufenden Mietverträgen im Laufe des Jahres „auf voraussichtlich ca.16%“ ansteigen und die Vermietungsquote im 4. Quartal sich „weiter negativ entwickeln“ werde (vgl. SHB Renditefonds 6 – Saturia GmbH – Gesellschafterversammlung 13.09.2019 – Aktuelles).
  • Weiter zeigen sich erhebliche Probleme bei den Objekten in Fürstenfeldbruck. Hier lagen die Vermietungsquoten zum Endes des 1. Halbjahrs 2019 bei nur 80% (Livry-Gargan-Str.) bzw. 59% (Industriestr.).
  • Hinsichtlich der Einzelhandelsportfolio Süddeutschland GmbH & Co. KG, dessen Kommanditanteile die Fondsgesellschaft zu 100% inne hat, musste diese im 1. Halbjahresbericht 2019 eingestehen, dass die DZ Hyp AG eine Prolongation des Darlehens abgelehnt hat und für den Fall, dass keine Finanzierung zur Ablösung des Darlehens gefunden werden sollte, der Verkaufsprozess angestoßen würde.

Einladung zur Ordentliche Gesellschafterversammlung am 10. Dezember 2019:

Aktuell erhielten die Anleger der Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG die Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2018 am 10.12.2019 in München. Auf der Tagesordnung stehen hier u.a. die Beschlussvorlagen,

  • dass auf die Prüfung des von einer externen Steuerberatungsgesellschaft zu erstellenden Jahresabschlusses 2019 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzichtet werden soll.
  • dass der Gesellschaftsvertrag neu gefasst werden soll. Interessant ist dies u.a. vor dem Hintergrund, dass eine solche Beschlussfassung bereits im schriftlichen Umlaufverfahren im November 2018 aufgrund der Nichterreichung der erforderlichen Stimmenanzahl nicht wirksam gefasst werden konnte.

Bewertung:

Die hieraus resultierenden Risiken kommen zu den Risiken, die bei geschlossenen KG-Fonds-Beteiligungen oder stillen Beteiligungen bestehen (vgl. auch SHB Renditefonds 6 – Aktuelles – Risiken – Handlungsbedarf), hinzu.
Aus unserer Sicht sollte schon hinsichtlich der Beteiligung an der Renditefonds 6 GmbH & Co. KG kritisch hinterfragt werden, welchen Sinn es für die Anleger macht, dass sich der eine Fonds an dem anderen Fonds beteiligt. Dies gilt schon vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen sog. „Weichkosten“. Zudem wurde über den Renditefonds 6 seitens der Fachzeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest bereits kritisch berichtet.

Schadensersatz – Verjährung:

Anlegern, die über die Risiken einer Kapitalanlage nicht hinreichend im Sinne der BGH-Rechtsprechung aufgeklärt worden sind, stehen Schadensersatzansprüche zu.

Hier gilt es aber für die Anleger die drohende Verjährungsproblematik zu beachten, sodass hier Prüfungs- bzw. Handlungsbedarf besteht.

Unser Angebot an Sie – Erstbewertung:

Da im Einzelfall zu klären ist, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung erfolgt ist und welche rechtlichen Möglichkeiten der jeweilige Anleger hat, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

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Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.