WSW WohnSachWerte – Kündigung – Staatsanwaltschaft – Betrug – Schadensersatz

12. Mai 2022

Hinweis

Stand: 12.05.2022

WSW WohnSachWerte eG – Förder-Helden – Dein-Fördergeld:

An der WSW WohnSachWerte eG, die ihren Sitz in Weiden i.d.Oberpfalz hat, konnten sich Anleger als Genossen beteiligen und hierbei einen Teil ihrer Einlagen mit sog. vermögenswirksame Leistungen (VWL) ihres Arbeitgebers erbringen. Geworben wurden Mitglieder u.a. über die Internetportale „Foerder.helden“ und „Dein-Foedergeld“.

Staatsanwaltschaft Weiden i.d. Oberpfalz – Betrug und Untreue – Durchsuchungen:

Nach einer uns vorliegenden gemeinsamen Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz und der Staatsanwaltschaft Weiden i.d. Oberpfalz vom 24.03.2022 führt die Staatsanwaltschaft aktuell ein Verfahren wegen „gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und der Untreue„, wobei die Taten in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb der Wohnungsbaugenossenschaft stehen. Weiter heißt es dort:

Die Beschuldigten stehen … im Verdacht, seit 2018 durch Täuschungen bei der Akquirierung von Neumitgliedern die Überweisung sog. vermögenswirksamer Leistungen an die Genossenschaft erwirkt zu haben. … Zudem besteht der Verdacht, dass die Gelder weitestgehend nicht für den Genossenschaftszweck … verwendet wurden“.

Deshalb seien zur weiteren Sachverhaltsaufklärung am 22.03.2022 insgesamt 39 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden, wobei „Durchsuchungen insbesondere im Bereich Weiden i.d. OPf., Nürnberg, Forchheim, aber auch u.a. in Berlin, Hannover, Kaiserslautern und Halle/Saale“ stattgefunden hätten. Hierbei wurden erfreulicherweise auch „zur Sicherung der potentiell betrügerisch erlangten Vermögenswerte Beschlüsse zur Vermögensabschöpfung vollstreckt„, sodass neben Fahrzeugen auch Uhren, Bargeld und Kryptowährung gesichtert werden konnten.

Finanztest – hohe Kosten – Probleme bei vermögenswirksamen Leistungen:

Die Fachzeitschrift „Finanztest“ der „Stiftung Warentest“ hat dies in einem Artikel vom 14.04.2022 mit dem Titel „Razzia wegen Betrugsverdachts“ aufgegriffen und auf die hohen Kosten einer solchen Genossenschaftsbeteiligung wie auch darauf hingewiesen, dass „Probleme beim Thema vermögenswirksame Leistungen und Genossenschaften nicht neu“ seien.

Erfahrungen mit Genossenschaften:

Da auch wir uns schon seit vielen Jahren mit den Problemen solcher Genossenschaftsbeteiligungen beschäftigen und bereits zahlreiche geschädigten Anleger gegen diverse Genossenschaften vertreten haben und auch noch vertreten, sind uns diese Fallkonstellationen nicht unbekannt. Z.B. hatten wir das Wirtschaftsmagazin Plusminus der ARD bei Recherchen gegen unseriöse Wohnungbaugenossenschaften aufgrund unserer Erfahrungen und Expertise unterstützt   (vgl. z.B. Wohnungsgenossenschaft – Plusminus – ARD – Das Erste). Zudem liegen uns inzwischen Urteile vor, mit denen gegen hohe Kostenmodelle (sog. hohe Weichkosten) zu Gunsten der Anleger solcher Genossenschaften geurteilt wurde.

Bewertung – Risiken – Urteile – Kündigung – Schadensersatz:

  • Genossenschaftlichen Beteiligungen beinhalten für die anlegenden Genossen u.a. das sog. Totalverlustrisiko. Das heißt, sie können ihre bislang eingezahlten Einlagen vollständig verlieren (Genossenschaftsbeteiligungen).
  • Über ein sog. Totalverlustrisiko sowie über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, müssen Anleger nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtzeitig vor dem Abschluss einer Kapitalanlage zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden.
  • Ist eine solche Aufklärung, was im Einzelfall zu prüfen ist, unterblieben, stehen den arglistig getäuschten Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht auch Schadensersatzansprüche zu, wobei hier zwischen diversen potentiellen Anspruchsgegnern zu differenzieren ist.

Insolvenz:

Ob es im Nachgang zu den aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einer Insolvenz der WSW WohnSachWerte eG kommen wird, bleibt abzuwarten. Falls ja, dürfte sich die Situation der Anleger der WSW WohnSachWerte eG noch weiter zuspitzen.

Vor all diesen Hintergründen sollten Anleger, die sich unzureichend oder fehlerhaft beraten oder getäuscht fühlen, nicht weiter zuwarten und ihre rechtlichen Möglichkeiten schnellstmöglich prüfen lassen.

Unser Angebot an Sie – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.