Wohnungsgenossenschaft – Plusminus – ARD – Das Erste

10. April 2018

Hinweis

Stand: 10.04.2018

ARD – Das Erste Plusminus – Wohnungsbaugenossenschaften:

Das Wirtschaftsmagazin der ARD Plusminus berichtet am 11.04.2018 über die Risiken der Beteiligung an sog. Wohnbaugenossenschaften und geht hierbei auch der Frage nach, “warum fragwürdige Anbieter leichtes Spiel haben”.

Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

Gegenstand der Plusminus-Sendung ist auch die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, deren Geschäftstätigkeit wir schon länger verfolgen und über die wir bereits auf unserer Internetseite informiert hatten.

Geschädigte Anleger der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

Wir vertreten bereits mehrere geschädigte Anleger der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, denen nach mehrjähriger Beteiligungsdauer mitgeteilt wurde, dass sich ihr Auseinandersetzungsguthaben auf 0,00 EUR beläuft und die somit kein Geld mehr zurückerhalten sollen.

Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

U.a. über solch ein sog. Totalverlustrisiko muss ein Anleger aber unter Zugrundelegung der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtzeitig vor seiner Beteiligung aufgeklärt werden. Ist eine solche Aufklärung unterblieben, stehen den arglistig getäuschten Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht auch Schadensersatzansprüche zu. Zu beachten ist, dass solche Ansprüche auf Schadensersatz zu verjähren drohen, wenn nicht rechtzeitig die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden. In vielen, uns in letzter Zeit bekannt gewordenen Fällen besteht hier dringender Handlungsbedarf.

Hilfestellung – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

 

Hier sehen Sie den Beitrag aus Plusminus vom 11.04.2018 (“Das Erste” Mediathek)

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.