Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG – Negatives Auseinandersetzungsguthaben

10. Februar 2017

Hinweis

Stand: 10.02.2017

Beteiligung an der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

Die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, München bot Anlegern die Möglichkeit, sich an derselben genossenschaftlich zu beteiligen. Hierzu heißt es im Emissionsprospekt derselben u.a., dass sich die Wohnungsgenossenschaft “zu einer modernen und sicheren Vermögensanlage entwickelt” habe.

Risiko des Totalverlustes:

Wie aber bereits berichtet, beinhaltet eine genossenschaftliche Beteiligung für die Anleger u.a. das sog. Totalverlustrisiko, weshalb wir der Ansicht sind, dass hier nicht von einer sicheren Kapitalanlage gesprochen werden kann.

Auseinandersetzungsguthaben:

Dies mussten nun leider auch schon Anleger der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG erfahren. So liegt uns z.B. eine “Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens” vor, mit der einem Anleger 10 Jahre nach Beitritt zur Genossenschaft mitgeteilt wurde, dass sein Auseinandersetzungsguthaben einen “negativen Wert und somit 0,00 €”ergebe.

Verbraucherzentrale Hamburg:

Ähnliche Erfahrungen hat auch die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gemacht. Diese hatte im Mai 2016 auf Ihrer Internetseite berichtet, dass einer Sparerin der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG “nach sechs Jahren Einzahlung und einem Jahr Wartezeit””ein Bilanzverlust von fast 500.000 Euro” präsentiert worden sei, der dazu führe, “dass sie ihr angespartes Geld nicht” zurückerhalte.

Rechtliche Einschätzung:

Getäuschte Anleger sollten dies nicht ohne Weiteres hinnehmen und ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Wichtig ist hierbei aber, dass sie die Verjährung nicht außer Acht lassen. Hier besteht in vielen uns bekannt gewordenen Fällen akuter Handlungsbedarf!

Hilfestellung – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.