Stand: 29.03.2019
Nova Sedes Wohnungsbau eG:
An der Wohnungsgenossenschaft Nova Sedes Wohnungsbau eG, Neustadt an der Waldnaab können sich Anleger als Genossen beteiligen.
Dies sei aufgrund der staatlichen Förderung für solche Anleger besonders interessant, die sog. vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers erhalten. Im Vergleich zum Bausparen schneide ein VL Sparplan in eine Wohnungsbaugenossenschaft wie die Nova Sedes Wohnungsbau eG deutlich besser ab.
Des Weiteren wirft die Nova Sedes Wohnungsbau eG auf ihrer Internestseite die Frage auf „Warum sind Genossenschaften so sicher?“ und beantwortet diese zugleich mit dem Genossenschaftsgesetz und der Zugehörigkeit zu einem gesetzlichen Prüfungsverband.
Risiken – Bewertung:
Von einer sicheren Kapitalanlage kann jedoch nach unserer Bewertung bei einer Genossenschaftsbeteiligung nicht gesprochen werden.
- Denn eine genossenschaftliche Beteiligung beinhaltet für die anlegenden Genossen u.a. das sog. Totalverlustrisiko. Das heißt, sie können ihre bislang eingezahlten Einlagen vollständig verlieren (Genossenschaftsbeteiligungen).
- Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Zugehörigkeit zu einem Prüfverband keine Garantie für eine positive Entwicklung einer Genossenschaftsbeteiligung ist. So hatte z.B. das Wirtschaftsmagazin der ARD Plusminus am 11.04.2018 unter dem Titel „Wohnungsgenossenschaften und fragwürdige Anbieter“ über entsprechende Missstände und Gesetzeslücken berichtet (Wohnungsgenossenschaft – Plusminus – ARD – Das Erste).
Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth (n. rkr.):
Hinsichtlich der Beteiligungen an der Nova Sedes Wohnungsbau eG stellt sich für deren Anleger zudem der Nachteil, dass nach Ziff. 3. deren Allgemeinen Vertragsbedingungen die monatlichen Raten zunächst auf das Agio von immerhin 7% der gezeichneten Genossenschaftseinlage verrechnet werden.
Dies hatte auch die Verbraucherzentrale Hessen kritisiert und insoweit nach deren Pressemitteilung vom 25.03.2019 erfreulicherweise ein noch nicht rechtskräftiges positives Urteil beim Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die Nova Sedes Wohnungsbau eG erstritten.
Schadensersatz – Urteile BGH:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anleger über das sog. Teil- oder Totalverlustrisiko sowie über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, rechtzeitig vor dem Abschluss einer Kapitalanlage zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären.
Ist eine solche Aufklärung, was im Einzelfall zu prüfen ist, unterblieben, stehen den arglistig getäuschten Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht und auch Schadensersatzansprüche zu.
Verjährung:
Ganz wichtig ist es hier die Verjährung zu beachten.
Daher sollten Anleger, die sich unzureichend oder fehlerhaft beraten fühlen, nicht weiter zuwarten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Unser Angebot an Sie – Erstberatung:
Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.
Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de