Nova Sedes – Urteile – Kündigung – Schadensersatz

8. September 2022

Hinweis

08.09.2022

Nova Sedes Wohnungsbau eG:

Über die Wohnungsgenossenschaft Nova Sedes Wohnungsbau eG, Neustadt an der Waldnaab, mit der wir uns schon seit Längerem beschäftigen und gegen die wir schon zahlreiche Anleger vertreten haben, haben wir bereits berichtet (vgl. Nova Sedes Wohnungsbau eG – Risiken – Schadensersatz – Urteil).

Positive Urteile für die Anleger:

Soweit wir im Rahmen unserer damaligen Berichterstattung hinsichtlich des für die Anleger der Nova Sedes Wohnungsbau eG günstigen Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth noch vermerken mussten, dass dieses noch nicht rechtskräftig ist, freuen wir uns, heute über dessen Rechtskraft berichten zu können. Denn nachdem zwischenzeitlich das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg dieses Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 05.03.2019 mit Urteil vom 23.06.2020 bestätigt hatte, hat mittlerweile auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 06.07.2021 (Az.: II ZR 119/20) die seitens der Nova Sedes Wohnungsbau eG hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen.
Somit ist die Unwirksamkeit einiger in den AVB der Nova Sedes Wohnungsbau eG enthaltener Klauseln jetzt rechtskräftig zu Gunsten der Genossenschafts-Anleger entschieden worden.

Bewertung – Erfahrungen:

  • Aus unserer Sicht sind die sog. „Weichkosten“, die im Hinblick auf die Bewertung einer Kapitalanlage stets zu berücksichtigen sind, bei der Genossenschaftsbeteiligung an der Nova Sedes Wohnungsbau eG weiterhin relativ hoch. Denn z.B. fällt trotz des Agios in Höhe von 7% zusätzlich noch eine Abschlussgebühr in Höhe von 7,5% der gezeichneten Beteiligungssumme an. Hinzu kommen bei der ratierlichen Zahlung noch jährliche Verwaltungskosten.
  • Weiter ist zu beachten, dass es sich bei der Beteiligung an der Genossenschaft nicht um eine sichere Kapitalanlage handelt, da nicht einmal der Kapitalerhalt gesichert ist. Vielmehr ist eine solche Genossenschaftsbeteiligung sogar mit einem sog. Totalverlust-Risiko verbunden. Das heißt, der Anleger trägt das Risiko, das gesamte von ihm eingezahlte Geld zu verlieren.

Ausstieg – Kündigung – Widerruf:

Sind Anleger über die Risiken der Genossenschaftsbeteiligung an der Nova Sedes Wohnungsbau eG – wie z.B. das sog. Teil- oder Tolverlustrisiko – arglistig getäuscht worden, können sich diese nach der Rechtsprechung des BGH auf ein außerordentliches Kündigungsrecht berufen. Ungeachtet dessen kommen im Hinblick auf eine Beendigung der Genossenschaftsbeteiligung, was ebenfalls im Einzelfall zu prüfen ist, auch Widerrufsrechte in Betracht.

Schadensersatz:

Des Weiteren ist bei einer fehlerhaften Risikoaufklärung an Schadensersatzansprüche gegen diverse Anspruchsgegner zu denken.

Verjährung:

Ganz wichtig ist es hier die Verjährung zu beachten.

Daher sollten Anleger, die sich unzureichend oder fehlerhaft beraten fühlen, nicht weiter zuwarten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Unser Angebot an Sie – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Für Mandanten, die keine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern eine schnelle Erledigung ihrer Angelegenheit wünschten, konnten wir in Genossenschaftsangelegenheiten oftmals auch angemessene außergerichtliche Vergleichslösungen durchsetzen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.