EGEE SCE – Nur Abschluss eines Treuhandvertrages ?

Hinweis

Stand: 26.02.2018

EGEE – Europäische Genossenschaft für Erneuerbare Energien SCE:

Den Anlegern der EGEE – Europäische Genossenschaft für Erneuerbare Energien SCE, Eibelstadt wurde im Januar/Februar 2018 ein sog. „Antrag auf Abschluss eines Treuhandvertrages“ mit aus unserer Sicht nur sehr spärlichen Erläuterungen übersandt, der nach Unterzeichnung bis 28.02.2018 an die EGEE SCE zurückgeschickt werden soll.

Antrag auf Abschluss eines Treuhandvertrags:

Schaut man sich diesen sog. „Antrag auf Abschluss eines Treuhandvertrages“ genauer an, sollen die Anleger hiermit eine – neue – treuhänderische Kommanditbeteiligung über die VS Treuhand Verwaltungs UG an der EGEE Future Invest GmbH & Co. KG, Kitzingen zeichnen.
Weiter fällt auf, dass in diesem Antrag ein sog. „Haftungsausschluss“ enthalten ist. Danach soll der Antragsteller erklären, dass er „mit Erlangung der Kommanditistenstellung in der EGEE Future Invest GmbH & Co. KG, die eine Beteiligung von ca. 22% an der Fuenix Egocy Weert 3 BV durch Herrn Prof. Dr. Gernot K Brueck und seine Gesellschaften erhalten wird, auf sämtliche bestehenden oder zukünftigen Ansprüche, die sich aus der Tätigkeit mit oder für die Europäische Genossenschaft für erneuerbare Energien SCE (EGEE SCE) ergeben haben oder ergeben … gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern der EGEE SCE …, den Vorstandsmitgliedern der EGEE SCE … sowie Herrn Prof. Dr. Gernot K. Brueck persönlich und seiner sämtlichen Firmen, insbesondere der PP RENAT GmbH & Co. KG, der EGEE RENAT Saar 1 GmbH & Co. KG, der EGEE RENAT Beteiligung GmbH und der Plasma Power BV, NL und deren weiteren Tochtergesellschaften“ verzichte.

Bewertung:

Es handelt sich also nicht nur um den Anschluss eines Treuhandvertrages. Schon aufgrund dieser Aspekte, können wir nur davor warnen, vorschnell den sog. „Antrag auf Abschluss eines Treuhandvertrages“ mit der VS-Treuhandverwaltungs-UG zu unterzeichnen und an die EGEE SCE zurückzusenden.
Hinzu kommt, dass der Anleger bestätigen soll die „Risikohinweise erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben„, die jedenfalls bei unserer Mandantschaft nicht beigefügt waren.

Risiken:

Sowohl eine Genossenschaftsbeteiligung wie auch eine Kommanditbeteiligung beinhalten für die Anleger u.a. das sog. Totalverlustrisiko. Das heißt, sie können ihre bislang eingezahlten Einlagen vollständig verlieren.

Beratung:

Anleger haben uns berichtet, dass ihnen bereits während der Beratung zur Zeichnung der Genossenschaftsbeteiligung an der EEGE SCE „Ihr Grünes Plus“ der Eindruck vermittelt worden sei, es handele sich um eine „sichere“ Kapitalanlage.

Rechtliche Einschätzung – Schadensersatz:

Ist aber eine Aufklärung über die wesentlichen Risiken nicht erfolgt, so stehen den getäuschten Anlegern Schadensersatzansprüche zu.

Hilfestellung – Erstberatung:

Um keine Ansprüche zu verlieren und nicht neue Risiken einzugehen, sollten sich Anleger durch die Fristsetzung nicht unter Druck setzen lassen und den sog. „Antrag auf Abschluss eines Treuhandvertrages“ nicht vorschnell zurücksenden.

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

 

Anmerkung: Der Artikel wurde im Nachgang ergänzt.