Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG – Liquidation

10. September 2018

Hinweis

Stand: 10.09.2018

Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

Über die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, negative Auseinandersetzungsguthaben, die die Anleger zur Kenntnis nehmen mussten sowie über die Risiken, die mit einer genossenschaftlichen Beteiligung an derselben verbunden sind, haben wir bereits berichtet.

Liquidation der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

Aktuell informiert die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG mit einem einseitigen von ihrem Vorstand Herr Klaus Nowroth unterzeichneten und mit “Information zur Liquidation der Genossenschaft” überschriebenen Schreiben ihre Mitglieder darüber, dass “die Genossenschaft aufgelöst wird“.

Schreiben zur Liquidation der Genossenschaft:

Über die Hintergründe werden die Anleger in einem uns hierzu vorliegenden und vom 24.08.2018 datierenden Schreiben der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG aber ebenso im Unklaren gelassen, wie über deren aktuelle wirtschaftliche Situation.

Bewertung:

Aufgrund des dürftigen Informationsgehalts kann derzeit nur vermutet werden, dass auf der letzten Generalversammlung gemäß §§ 45, 35 der Satzung die Auflösung der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG beschlossen wurde.
Ob hierzu letztlich die sich häufende kritische Berichterstattung über solche Wohnungsgenossenschaften – wie z.B. des Wirtschaftsmagazins der ARD Plusminus vom 11.04.2018 (Beitrag) – oder andere Gründe – wie z.B. Vorgaben des Prüfungsverbandes, wirtschaftliche Aspekte, etc. – geführt haben, bleibt offen.

Schadensersatz – Verjährung:

Anlegern, die über die Risiken einer genossenschaftlichen Beteiligung – wie z.B. über das sog. Totalverlustrisiko – nicht aufgeklärt worden waren, stehen unter Zugrundelegung der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Schadensersatzansprüche zu.

Zu beachten ist aber, dass solche Ansprüche auf Schadensersatz zu verjähren drohen, wenn nicht rechtzeitig die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden.

In vielen uns in letzter Zeit bekannt gewordenen Fällen besteht hier dringender Handlungsbedarf. Deshalb erachten wir auch die Ausführungen in dem uns vorliegenden mit “Information zur Liquidation der Genossenschaft” überschriebenen Schreiben der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG vom 24.08.2018 für bedenklich, wonach die dazu notwendige Verwertung aller Vermögensgegenstände “einige Zeit in Anspruch nehmen” werde und erst nachdem die Verwertung vollständige abgeschlossen ist, die Abrechnung erstellt werde. Zwar ist nachvollziehbar, dass eine letztliche Abrechnung erst dann möglich sein wird. Allerdings besteht die erhebliche Gefahr, dass bis dahin entsprechende Schadensersatzansprüche verjährt sind.

Hilfestellung – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.