Sikura Leben – FMA – Konkurs – Quantum Leben – Schadensersatz

15. Februar 2022

Hinweis

15.02.2022:

Sikura Leben AG – Fretus Life EB:

Die Sikura Leben AG mit Sitz in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein, die auch unter Sikura Life firmierte, hatte u.a. anteils- bzw. fondsgebundene Lebensversicherungen unter der Bezeichnung “Fretus Life EB” (Tarif DEFRE0020) angeboten.

Finanzmarktaufsicht (FMA) – Zwangsübertragung des Versicherungsbestands auf die Quantum Leben AG:

Nachdem allerdings nach Auskunft der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein

das direkte und indirekte Aktionariat der Sikura Leben AG die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht mehrerfüllte,

hatte diese derselben bereits am 24.02.2020 die Bewilligung entzogen und zugleich den Versicherungsbestand der Sikura Leben AG auf die Quantum Leben AG, die ihren Sitz ebenfalls in Vaduz hat und über die wir bereits in anderem Zusammenhang berichtet hatten (siehe u.a.: Quantum Leben – Select Investment Bond – Schadensersatz; Quantum Leben – Aventor Fund – Schadensersatz), übertragen.

Folgen der Übertragung des Versicherungsbestands auf die Quantum Leben AG:

Zwar erfolgte mit dieser Verfügung der FMA die Übertragung des Versicherungsbestands der Sikura Leben AG auf die Quantum Leben AG. Jedoch lässt die Quantum Leben AG hierzu verlautbaren, dass sie “keinerlei Verantwortung für die Verwaltung des Versicherungsvertrages sowie die Handlungen oder Unterlassungen der Sikura Leben AG bis zum Stichtag 24.02.2020übernehme.
Genau dies wird seitens der Anleger, die eine anteils- bzw. fondsgebundene Lebensversicherung mit der Sikura Leben AG – “Fretus Life EB” abgeschlossen hatten, kritisiert. Denn mit der seitens der FMA angeordneten Zwangsübertragung sei ihnen nicht viel weitergeholfen, weil sich der bis zum 24.02.2020 aufgelaufene problematische Vertragsbestand sozusagen fortsetze.

Konkurs der Sikura Leben AG – Forderungsanmeldung:

Hinzu kommt, dass inzwischen über das Vermögen der Sikura Leben AG entsprechend der liechtensteinischen Konkursordnung das Konkursverfahren (Az.: 05 KO.2020.107) eröffnet wurde.
Sofern die in diesem Konkursverfahren angemeldeten Schadensersatzforderungen der Anleger der Sikura Leben AG bestritten werden, muss eine Klage gegen die Konkursmasse der Sikura Leben AG in Konkurs, vertreten durch den Masseverwalter Roland Müller der Müller & Partner Rechtsanwälte, Vaduz eingebracht werden.

Bewertung – Erfahrungen – Schadensersatz:

  • Ob eine solche beim Fürslichen Landgericht des Fürstentum Liechtenstein in Vaduz einzureichende Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht, ist im Einzelfall zu bewerten. Zudem ist schwer einzuschätzen, mit welcher Konkursquote letztlich gerechnet werden kann.
  • Neben einer solchen Klage kommen aber nach den uns bekannt gewordenen Schilderungen und Prüfungen auch Schadensersatzansprüche deutscher Anleger gegen weitere Anspruchsgegner, wie u.a. die Emissionshelfer der Sikura Leben AG in Betracht, die – sofern außergerichtliche Vergleichslösungen nicht erreicht werden sollten – vor deutschen Gerichten eingeklagt werden können.
    Denn nach entsprechenden Recherchen und uns hierzu mittlerweile auch vorliegenden Unterlagen deuten sich diverse Aufklärungspflichtverletzungen an, insbesondere auch hinsichtlich der der seitens der Sikura Leben AG angebotenen anteils- bzw. fondsgebundene Lebensversicherung – Fretus Life EB zugrunde liegenden Fonds bzw. ETI (Exchange Traded Investment).

Deshalb sollten Anleger, die nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden waren und denen Schadensersatzansprüche zustehen, nicht weiter zuwarten, sondern die Verjährung im Blick behalten.

Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung hier unerlässlich ist, bieten wir den Geschädigten zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.