Quantum Leben – Aventor Fund – Schadensersatz

Hinweis

03.07.2019:

Quantum Leben AG – Select Investment Bond – SIB:

Ãœber die Quantum Leben AG mit Sitz in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein und die Probleme mit deren fondsgebundenen Lebensversicherungen „Select Investment Bond“ – „SIB-Police“ haben wir bereits mehrfach berichtet (vgl. u.a. Quantum Leben AG und deren fondsgebundene Lebensversicherung „Select Investment Bond“ – „SIB-Police“, Argyle-Fonds und ARC-Fonds).

Aventor Fund – Aventor Fund EUR Class A – LFP1 SICAV-SIF S.A. :

Im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung „Select Investment Bond“ wurde auch in den „Aventor Fund EUR Class A – LFP1 SICAV-SIF S.A.“ (ISIN: LU0920761136) mit Sitz in Luxemburg – Aventor Fund – investiert.
Inzwischen musste aber die Quantum Leben AG eingestehen, dass nachdem zunächst die Ausgabe/Rücknahme von Fondsanteilen des Aventor Funds ausgesetzt wurde, sich dieser Aventor Fund in Liquidation befindet.

Erfahrungen – Recherchen:

Ohne ein entsprechendes Tätigwerden der Anleger könnte sich für diese das Teil-/Totalverlustrisiko realisieren.

Denn die – wie uns von Mandanten geschildert wurde – vorgespiegelten „Kapitalschutz-Mechanismen“ oder „Ausfallversicherungen“  sind – wie sich inzwischen herausgestellt hat – nicht vorhanden.

Nach entsprechende Recherchen liegen uns hierzu mittlerweile auch schriftliche Unterlagen vor, anhand derer wir belegen können, dass den Anlegern nicht existierende Sicherungsmechanismen vorgetäuscht wurden.

Schadensersatz – Verjährung:

Deshalb sollten Anleger, die nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden waren bzw. denen nicht vorhandene  „Kapitalgarantien“, „Kapitalschutz-Mechanismen“, „Ausfallversicherungen“, „Bürgschaften“, etc. vorgespiegelt wurden und denen Schadensersatzansprüche zustehen, sich nicht weiter vertrösten lassen.

Wichtig ist, dass Sie hier nicht weiter zuwarten, sondern die Verjährung im Blick behalten.

Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung hier unerlässlich ist, bieten wir den Geschädigten zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.

Hierbei profitieren Sie von unserer Erfahrung und den uns bereits aus Parallelangelegenheiten vorliegenden Rechercheergbnissen und Beweismitteln.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, fragen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Kostendeckung an.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de