Quantum Leben – Aventor Fund – Schadensersatz

3. Juli 2019

Hinweis

03.07.2019:

Quantum Leben AG – Select Investment Bond – SIB:

Über die Quantum Leben AG mit Sitz in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein und die Probleme mit deren fondsgebundenen Lebensversicherungen “Select Investment Bond” – “SIB-Police” haben wir bereits mehrfach berichtet (vgl. u.a. Quantum Leben AG und deren fondsgebundene Lebensversicherung “Select Investment Bond” – “SIB-Police”Argyle-Fonds und ARC-Fonds).

Aventor Fund – Aventor Fund EUR Class A – LFP1 SICAV-SIF S.A. :

Im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung “Select Investment Bond” wurde auch in den “Aventor Fund EUR Class A – LFP1 SICAV-SIF S.A.” (ISIN: LU0920761136) mit Sitz in Luxemburg – Aventor Fund – investiert.
Inzwischen musste aber die Quantum Leben AG eingestehen, dass nachdem zunächst die Ausgabe/Rücknahme von Fondsanteilen des Aventor Funds ausgesetzt wurde, sich dieser Aventor Fund in Liquidation befindet.

Erfahrungen – Recherchen:

Ohne ein entsprechendes Tätigwerden der Anleger könnte sich für diese das Teil-/Totalverlustrisiko realisieren.

Denn die – wie uns von Mandanten geschildert wurde – vorgespiegelten “Kapitalschutz-Mechanismen” oder “Ausfallversicherungen”  sind – wie sich inzwischen herausgestellt hat – nicht vorhanden.

Nach entsprechende Recherchen liegen uns hierzu mittlerweile auch schriftliche Unterlagen vor, anhand derer wir belegen können, dass den Anlegern nicht existierende Sicherungsmechanismen vorgetäuscht wurden.

Schadensersatz – Verjährung:

Deshalb sollten Anleger, die nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden waren bzw. denen nicht vorhandene  “Kapitalgarantien”, “Kapitalschutz-Mechanismen”, “Ausfallversicherungen”, “Bürgschaften”, etc. vorgespiegelt wurden und denen Schadensersatzansprüche zustehen, sich nicht weiter vertrösten lassen.

Wichtig ist, dass Sie hier nicht weiter zuwarten, sondern die Verjährung im Blick behalten.

Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung hier unerlässlich ist, bieten wir den Geschädigten zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.

Hierbei profitieren Sie von unserer Erfahrung und den uns bereits aus Parallelangelegenheiten vorliegenden Rechercheergbnissen und Beweismitteln.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, fragen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Kostendeckung an.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.