DWS – Fonds – Greenwashing – ESG – Schadensersatz – Nachhaltigkeit

Hinweis

02.06.2022

DWS Group – Investmentsfonds – Aktienfonds – ETF:

Die Fonds-Tochter der Deutschen Bank DWS Group, die u.a. sowohl aktive gemanagte Publikumsfonds (z.B. Aktienfonds), als auch passiv gemanagte Fonds (ETFs) im Portfolio hat, bezeichnet sich selbst als einen Vermögensverwalter, der seinen „starken Fokus auf die Nachhaltigkeitsaspekte Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung“ richtet.
Hierzu hatte sie im September 2021 gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärt: „Wir arbeiten im Dialog mit Unternehmen, in die wir investieren, um aktives Eingehen auf ESG-Faktoren sicherzustellen.“

Greenwashing-Vorwürfe:

Jedoch gib es schon seit einiger Zeit Vorwürfe, u.a. seitens der früheren Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desiree Fixler, dass bei der DWS Group sog. „Greenwashing“ betrieben werde. Danach habe die DWS womöglich sog. „grüne Finanzprodukte“ (ESG-Produkte) als nachhaltiger verkauft, als sie tatsächlich seien.

Razzia – Staatsanwaltschaft – BaFin:

Aktuell kam es – wie u.a. das Handelsblatt berichtete – am 31.05.2022 bei der DWS Group in Frankfurt zu einer Razzia wegen des Verdachts des Kapitalanlagebtrugs durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt, das Bundeskriminalamt (BKA) und die BaFin.
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 31.05.2022 hätten sich laut Staatsanwaltschaft zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ergeben,

dass entgegen der Angaben in Verkaufsprospekten von DWS-Fonds ESG-Faktoren nur in einer Minderheit der Investments tatsächlich berücksichtigt worden sind, in einer Vielzahl von Beteiligungen jedoch keinerlei Beachtung gefunden haben.“

Nachhaltigkeit – ESG – Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung:

Als nachhaltig bezeichnete Kapitalanlagen müssen bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, die sich an sog. ESG-Faktoren orientieren. ESG leitet sich von Enviroment (E), Social (S) und Gouvernance (G) ab und steht grob zusammengefasst für ein ökologisches nachaltiges Wirtschaften.
Konkretisiert wird dies u.a. durch

  • die sog. Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088 – Offenlegungs-VO – SDFR-VO) und
  • die sog. Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung 2020/852).

Die meisten hieraus folgenden Vorschriften gelten bereits seit dem 10.03.2021 für die betroffenen Finanzdienstleister.

Bewertung – Schadensersatz:

Wird ein sog. „Greenwashing“ betrieben, also die Kapitalanlage nachhaltiger verkauft, als sie tatsächlich ist, führt dies zu Schadensersatzansprüchen der Kapital-Anleger. Dies kann z.B. der Fall sein,

  • wenn im Rahmen eines Beratungs-/Auskunftsgesprächs unrichtige oder irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit bzw. den ESG-Kriterien gemacht werden.
  • wenn die nach der Offenlegungs-VO/Taxonomie-VO für das angebotene Finanzprodukt zu veröffentlichten Informationen unzutreffend oder unvollständig sind.

In Betracht kommen hier vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche. Sind – wie die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der DWS andeutet (siehe oben) – die Verkaufsprospekte fehlerhaft, kommen Prospekthaftungsansprüche, wie z.B. gemäß § 306 KAGB gegen die  Kapitalverwaltungsgesellschaft in Betracht.

Im Hinblick auf die DWS ist es schon als auffällig zu bewerten, dass sich, nachdem gegenüber der DWS Group im Jahr 2021 Vorwürfe des sog. „Greenwashings“ aufgekommen waren, die Summe der noch im Jahresabschluss 2020 als nachhaltig (ESG) eingestuften Kapital-Anlagen im Vergleich zu denen im Jahresabschluss 2021 deutlich reduziert hat.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da hinsichtlich der Schadensersatzansprüche eine individuelle Prüfung unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!