Scottish Mutual International Limited (SMI)

28. Mai 2012

Hinweis

Stand: 27.06.2012

Die aus Irland stammende Lebensversicherungsgesellschaft Scottish Mutual International Limited (SMI) hat in Deutschland ab etwa Ende der 1990er Jahre Lebensversicherungen vertrieben.

Wie bei der Clerical Medical Investment Group Limited wurden auch die Versicherungspolicen von Scottish Mutual International, dem sog. „SMI VIP Plan“ als Baustein für darlehensfinanzierte Rentenmodelle verwendet, bei denen Anlegern häufig vorgerechnet wurde, mit einem allenfalls geringen Anteil an Eigenkapital Vermögensaufbau und Altersvorsorge betreiben zu können.

Rendite sollte Darlehensraten decken

Das Konzept sah regelmäßig vor, dass der Anleger mit einem eigens hierfür aufzunehmenden Kredit die Versicherungssumme als Einmalbeitrag einzahlt. Den Berechnungen sollte die Rendite aus der Police in jedem Falle mehr als ausreichen um die Darlehensraten zu decken.

Regelmäßig wurde darauf verwiesen, dass britische Versicherungen nicht denselben strengen Investitionsvorgaben unterlagen wie ihre deutschen Konkurrenten. Daher könne man die Versicherungsbeträge vermeintlich gewinnbringender anlegen.

Bei vielen der von uns vertretenen Anleger wurde die Finanzierung ursprünglich über die BkmU Bank AG abgeschlossen. Dieses Kreditinstitut befindet sich allerdings bereits seit 2002 in Insolvenz.

Renditen zumeist nicht erreicht

Die versprochenen Erträge aus den Versicherungspolicen traten jedoch häufig nicht ein. Teilweise waren die Renditen zwischenzeitlich so gering, dass sie bei weitem nicht ausreichten, um die Darlehensraten zu bedienen. Dies mussten sodann von den Anlegern zumindest anteilig selbst getragen werden – bei Darlehen im oftmals sechsstelligen Bereich eine erhebliche Belastung.

Rechtliche Einschätzung

Aufgrund der bislang gewonnen Erkenntnisse ist nicht davon auszugehen, dass sich die bislang überwiegend negative Entwicklung vieler Rentenmodelle noch nachhaltig zu Gunsten der Anleger ändern wird. Vielen Anlegern ist aufgrund der eigenen Zuzahlungen auf die laufenden Darlehensverbindlichkeiten bereits ein erheblicher Schaden entstanden.

Widerruf des Darlehens gegebenenfalls auch heute noch möglich

Wurde die Kapitalanlage in der Privatwohnung des Anlegers oder an seinem Arbeitsplatz abgebahnt und fand keine zutreffende Belehrung über das bei einer Haustürsituation bestehende Widerrufsrecht statt, so kann der für die Lebensversicherung aufgenommene Darlehensvertrag unter Umständen auch heute noch widerrufen werden. Dies führt im Idealfall zu einer weitgehenden Rückabwicklung des Kapitalanlagegeschäfts.

Irreführende Angaben

Auch bei den Rentenkonzepten, bei denen der „SMI VIP-Plan“ zur Anwendung kam, haben geschädigte Anleger der Scottish Mutual International mehrfach vorgeworfen, diese habe vor Abschluss der Versicherungsverträge irreführende Angaben zu den in der Vergangenheit erzielten Renditen gemacht. In ähnlich gelagerten Fällen, die Versicherungsverträge der Clerical Medical Investment betrafen, wurde diese Auffassung zwischenzeitlich bereits von einigen Gerichten bestätigt, wie z.B. von den Oberlandesgerichten Bamberg (Beschl. v. 02.09.2009, Az. 3 U 81/09) und Dresden (Urt. v. 22.09.2010, Az. 7 U 1358/09) sowie z.B. von den Landgerichten Bamberg (Urt. v. 28.01.2009, Az. 2 O 82/08) und Konstanz (Urt. v. 10.06.2009, Az. 4 O 89/08 H).

Neue Verhandlungstermine für Verfahren gegen Clerical Medical beim Bundesgerichtshof

Wir gehen davon aus, dass die anstehenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auch eine Signalwirkung für Anleger der Scottish Mutual Investment haben und werden hierzu weiter berichten.

Welche Möglichkeiten haben Sie? – Nutzen Sie unsere Erstberatung

Wir vertreten eine Vielzahl von Anlegern verschiedener Rentenmodelle gerichtlich und außergerichtlich. Gerne prüfen wir auch in Ihrer Angelegenheit die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung.

Beachten Sie bitte, dass auch in Ihrer Angelegenheit grundsätzlich die Verjährung Ihrer Ansprüche droht!

 

Über Rechtsanwalt Michael Strauß

Herr Michael Strauß beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei auch mit dem Versicherungsrecht vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.“

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.