Stand: 27.06.2012
Informationen zu Situation und rechtlicher Einschätzung finden Sie in unserem Artikel “Clerical Medical CMI “
Nachdem Clerical Medical Investment CMI zuletzt wiederholt eine höchstrichterliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof abwenden konnte, hat der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für den 11. Juli 2012 (Az.IV ZR 122/11; Az. IV ZR 151/11; Az. IV ZR 164/11; Az. IV ZR 271/10 und Az. IV ZR 286/10) nunmehr erneut mehrere Verhandlungstermine anberaumt.
In den insgesamt fünf Verfahren geht es um Schadenersatz- bzw. Erfüllungsansprüche gegenüber der Clerical Medical Investment Group Ltd.
In drei Verfahren hatte das Oberlandesgericht Stuttgart als Berufungsgericht zuvor festgestellt, dass die ihr im Versicherungsschein gegebenes Leistungsversprechen nicht wirksam eingeschränkt habe und daher zur Erfüllung des festgelegten Auszahlungsplans verpflichtet sei. Soweit die Anleger in zwei Verfahren (Az. IV ZR 151/11 und IV ZR 164/11) in erster Linie Schadensersatzansprüche verfolgten, hat das OLG Stuttgart diese im Hinblick auf diesen bestehenden Erfüllungsanspruch abgelehnt.
Hiergegen haben sowohl Clerical Medical als auch die Anleger Revision eingelegt, soweit deren Hauptanträge auf Leistung von Schadenersatz abgewiesen worden sind.
In zwei weiteren Verfahren ging es um Lebensversicherungen der Clerical Medical vom Typ „Wealthmaster Noble“, deren Abschluss jeweils durch einen Kredit finanziert worden war. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte Schadenersatzansprüche der Anleger verneint, die auf Freistellung von den Darlehensverbindlichkeiten sowie auf Rückerstattung seitens der Anleger erbrachter Zahlungen und sonstiger Aufwendungen gerichtet waren. Das OLG Karlsruhe hat hierbei die Auffassung vertreten, dass Clerical Medical nicht mit einer Fremdfinanzierung habe rechnen müssen, der gegenüber den Anlegern auftretende Vermittler nicht im Pflichtenkreis der Clerical Medical tätig gewesen sei und Ansprüche gegen CMI selbst wegen eventueller fehlerhafter Aufklärung der CMI über die zu erwartende Rendite jedenfalls verjährt seien.
Der Bundesgerichtshof wird also u. a. zu klären haben, ob die Versicherungsbedingungen von Clerical Medical die vorgesehenen Auszahlungen wirksam einschränken konnten und ob den Anlegern wegen Aufklärungspflichtverletzungen Schadenersatzansprüche zustehen.
Nachdem Clerical Medical bereits zuvor das Risiko einer Grundsatzentscheidung wiederholt gescheut hat, bleibt abzuwarten, ob die nunmehr am 11.07.2012 anberaumten Verhandlungen tatsächlich stattfinden werden.
Wir gehen davon aus, dass die anstehenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auch eine Signalwirkung für Anleger der Scottish Mutual Investment haben und werden hierzu weiter berichten.
Achtung: Verjährung!
Unabhängig vom Ausgang der anstehenden Verfahren sollten Sie unbedingt beachten, dass Ihre eigenen Ansprüche zu verjähren drohen, wenn nicht rechtzeitig die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden.
Warten Sie also nicht den Ausgang anderer Gerichtsverfahren oder aber die Verkündung eines BGH-Urteils ab, da diese Verfahren keinen Einfluss auf den möglichen Eintritt einer Verjährung in Ihrem eigenen Fall haben.
Nur wer selbst rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreift, wird von einem für Anleger möglicherweise positiven Ausgang der Entscheidungen profitieren können.
Bitte lesen Sie hier mehr zum Thema Verjährung!