Schrottimmobilie – ARD “Abgezockt statt abgesichert”

17. September 2012
Kategorien: Schrottimmobilien

Hinweis

Stand: 17.09.2012

Das Erste berichtet am Montag, 17.09.2012 um 21:50 Uhr in seiner Reihe Exclusiv im Ersten unter dem Titel “Abgezockt statt abgesichert” über das “schmutzige Geschäft mit Schrottimmobilien”.

Da auch wir den Eindruck haben, dass das Thema Schrottimmobilien, mit dem wir uns schon seit Jahren befassen, nach wie vor aktuell ist und sich sogar neue Fälle mehren, möchten wir an dieser Stelle gerne auf diese Sendung der ARD hinweisen.

Zumal der vermittelte Einblick in die systematischen Hintergründe den Geschädigten hilft, die diversen rechtlichen Ansatzpunkte und Möglichkeiten (Schadensersatz, Rückabwicklung, etc.) besser zu verstehen.

 

Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

 

 

 

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.